Ärzte und Korruption

An und für sich ist es schon merkwürdig, wie auch ZEIT ONLINE ihre Leser bezogen auf die jüngsten Korruptionsvorwürfe gegen Ärzte und Pharmareferenten bzw. deren Arbeitgeber täuscht!

In dem Artikel wird doch tatsächlich behauptet, dass sich “weder Ärzte noch Pharmafirmen der Korruption schuldig machen.

Die Darstellung ist, wie in vielen anderen Zeitschriften und Zeitungen, irreführend.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach §1  des Strafgesetzbuches “Keine Strafe ohne Gesetz” geben darf:

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Dieser rechtliche Grundsatz – nulla poena sin lege – (keine Strafe ohne Gesetz) besagt aber nur, dass es dafür keinen “Straftatbestand” im Strafgesetzbuch gibt. Damit wird keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass solche Taten grundsätzlich nicht verwerflich sind bzw. geduldet werden müssen. Man könnte zu Recht der Auffassung sein, dass dies eine “Gesetzeslücke” ist, die durch den Gesetzgeber geschlossen werden müsste.

Daraus wird deutlich, dass sich Ärzte und Pharmafirmen bzw. deren Mitarbeiter und beauftragte Selbständige durchaus der “Korruption schuldig machen”, was aber nach der derzeitigen Rechtslage nicht strafverfolgt wird, weil der Gesetzgeber hier eine Lücke gelassen hat.

ZEIT ONLINE und andere Medien hätte also durchaus z.B. schreiben und sagen können: Die Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch führt dazu, dass nach allgemeinem Rechtsverständnis korrupte Ärzte, Pharmafirmen, deren Mitarbeiter und selbständige Pharmavertreter (derzeit) nicht “strafrechtlich” belangt werden können!

Damit hätte man sogar die Forderung verbinden können, diese Lücke endlich zu schließen! Sogar der BGH wies sogar in dem Urteil darauf hin, dass es Sache des Gesetzgebers sei, ob er einen neuen Straftatbestand einführen will.

Und jetzt wird es pikant, denn das FDP-geführte  “Gesundheits-ministerium” sieht für “Ärzte” keinen Anlass, das Strafgesetzbuch zu ergänzen, weil ja bereits “Berufsrecht” gelten würde und “Zuwendungen” bereits nach Berufsrecht verboten wären!

Auch das ist ein “Euphemismus”, weil es in dem Fall um den “Pharmavertreter” ging, nicht den Arzt. Die FDP betreibt damit also eine “Lobbypolitik”, der es der Pharma-Branche nach wie vor erlaubt, mit “Korruption” Geschäfte zu machen.

So sind sie eben, die “Teppichhändler” der FDP. Und der tumbe Wahlbürger hat diesen Schmierlappen immer noch nicht das Handwerk gelegt und sie aus den Parlamenten herausgewählt. Den einfältigen “Freiheits-Wählern” ist offenbar nicht klar, dass sie diese Schmiergelder selbstverständlich über die Arzneimittelpreise bezahlen.



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