Ärzte sollen gesetzlich und privat Versicherte gleich behandeln

Erstellt am 6. Februar 2011 von Stscherer

© Andreas Morlok / pixelio.de

Das war ja abzusehen: anstatt über eine angemessene Ausstattung des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nachzudenken und zu klären, wie eine wirtschaftliche und zeitnahe Versorgung aller Patienten erreicht werden kann, sucht man mal wieder nach einer durchaus massenverständlichen, aber mittelfristig vielleicht nicht unbedingt zielführenden Lösung: Die Politik möchte gerne drakonische Strafen für Ärzte verhängen lassen, die Kassenpatienten schlechter behandeln.

In einem von der SPD-Bundestagsfraktion ausgearbeiteten Gesetzesentwurf sprechen sich die Sozialdemokraten für Geldbußen von bis zu 25.000 Euro für Mediziner aus, die Kassenpatienten zu lange auf einen Behandlungstermin warten lassen. Einen Entzug der Zulassung von bis zu zwei Jahren sehen die Parlamentarier zusätzlich vor. Die sozialdemokratischen Vorschläge sind weitgehend deckungsgleich mit denen des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn. Die FDP lehnt die meisten Punkte kategorisch ab. Lauterbach bietet der Union deshalb die Zusammenarbeit mit der SPD an. Gemeinsam könnten Union und SPD die Vorhaben gegen Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) durchsetzen. „Ich gehe fest davon aus, dass die Union unsere Vorschläge unterstützt.“

Mit diesen Vorschlägen wollen die Politker den gut 70 Millionen gesetzlich Versicherten denselben Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen wie den etwa zehn Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherung (PKV). Diese bekämen oft schneller Termine bei Fachärzten und sitzen weniger lange im Wartezimmer, meint man. Und was sei die Ursache: Die PKV honoriere die Leistungen der Ärzte zum Teil deutlich besser. Dadurch gebe es in Deutschland eine Zweiklassenmedizin, argumentiert der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Die von seiner Fraktion vorgelegten Gesetzesvorschläge sollen dies ändern. „Mit der Tätigkeit als Vertragsarzt ist eine Diskriminierung gesetzlich Krankenversicherter nicht vereinbar“, heißt es in der Begründung des Vorhabens. Mit der Neuregelung würden die niedergelassenen Ärzte vielmehr verpflichtet, gesetzlich Versicherte vorrangig zu behandeln.

Und Vorgaben für die Ärzte hat er auch gleich: “Im Regelfall sind Wartezeiten von mehr als fünf Werktagen als unangemessen anzusehen“, heißt es weiter. Ausnahmen gebe es nur, wenn die Untersuchung nicht so häufig angeboten werde und es tatsächlich Kapazitätsprobleme gebe. Habe sich der Versicherte vergeblich um einen Termin bemüht, müsse künftig seine Krankenkasse einspringen und ihm einen besorgen. Dazu erhalten Barmer, AOK und die anderen Kassen nach Willen der SPD eigene Kontrollbefugnisse. So dürften sie etwa durch fingierte Testanrufe in den Praxen überprüfen, ob Privatpatienten schneller an einen Termin beim Doktor kommen.

Aber damit nicht genug; man wolle den Medizinern auch jeden Anreiz zu nehmen, Kassenpatienten schlechter zu behandeln als privat Versicherte. „Wir streben ein einheitliches Honorierungs-System an, in dem Ärzte für jeden Patienten das gleiche bekommen“, sagt Lauterbach.

Nähere Informationen finden sie Hier.