Ärzte lehnen Datenabgleich der eGK in der Arztpraxis ab

Elektronische_GesundheitskarteBeim 118. Ärztetag in Frankfurt am Main lehnten die Ärzte die Online-Überprüfung der Gültigkeit von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) in den Arztpraxen erneut ab.

Sie sagen, das sei keine ärztliche Aufgabe, sondern eine Angelegenheit der Krankenkassen.

Außerdem habe diese Überprüfung das Potential, “die bestehenden Kapazitätsprobleme in der ambulanten Krankenbehandlung empfindlich zu verstärken“, gab der Deutsche Ärztetag in seiner Entschließung zu bedenken. Man sei aber grundsätzlich offen “für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen“.

Auf die Dauer werden sich die Ärzte dieser Aufgabe aber wohl nicht entziehen können. Die eGK ist nun mal ein Datenträger mit fester Zuordnung zum Patienten. Und gerade, wenn Leistungen über die Karte abgerechnet werden sollen, sprich: wenn der Patient zum Arzt geht, ist der optimale Zeitpunkt, die Gültigkeit der Karte zu prüfen.

Eine EC-Karte wird ja auch immer dann überprüft, wenn jemand damit bezahlen oder Geld abholen möchte. Eine Prüfung zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt bei der ausgebenden Bank macht ja wohl keinen Sinn…


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