Artikelserie - So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Einführung

Artikelserie - So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Einführung Nach einer ausgiebigen Weihnachtspause melde ich mich heute mit dem ersten Teil meiner neuen Artikelserie über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Ich werde erklären, wie man richtig einen Steuerausgleich macht und worauf Du dabei achten musst. Dazu gibt es noch viele wertvolle Tipps, wie auch Du Dir durchschnittlich 300 Euro vom Fiskus wieder zurückholst.
In den nächsten vier Wochen, regelmäßig jeden Montag werde ich in folgenden Artikeln
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Einführung und Allgemeine Daten
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Sonderausgaben, Werbungskosten, Pendlereuro
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Außergewöhnliche Belastungen 
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Verschiedenes 
genau erklären, wie Du richtig eine Arbeitnehmerveranlagung machst. 

Einführung und Allgemeine Daten


Du musst für die Arbeitnehmerveranlagung kein Steuerexperte sein, um genau wie viele andere Österreicher im Schnitt 300 Euro über den Steuerausgleich rauszuholen. Trotzdem gibt es einige wichtige Punkte, die Du dabei beachten musst - Doch beginnen wir ganz am Anfang. 
Sobald Du im betreffenden Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen hast, kannst Du eine Arbeitnehmerveranlagung machen, die Du entweder online über finanzonline.at oder in Papierform bei Deinem zuständigen Finanzamt erledigst. 
Wenn Du 
  • Alleinverdiener oder Alleinerzieher bist
  • den Mehrkindzuschlag beantragen kannst
  • Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst
  • ein schwankendes Einkommen oder Verdienstunterbrechungen hattest
solltest Du auf jeden Fall einen Steuerausgleich machen. 
Aber selbst wenn Du von Deinem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge aber keine Lohnsteuer bezahlt hast, wie es zum Beispiel bei Lehrlingen oder Teilzeitbeschäftigten oft der Fall ist, kannst Du dir die sogenannte Negativsteuer, die maximal 110 Euro ausmacht, zurückholen. 
Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit Deine Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre rückwirkend durchzuführen, wobei Du Belege und Rechnungen nicht mehr beilegen, jedoch sieben Jahre aufbewahren musst. 
Ich gehe davon aus, daß Du bei finanzonline.at bereits registriert bist und Deine persönlichen Daten online hinterlegt sind. Im nächsten Schritt gilt es die ALLGEMEINEN DATEN festzuhalten.

Inländische Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber/ Pensionsstellen

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Hier gibst Du die Anzahl der Stellen an, die Gehälter oder Pensionen an Dich ausbezahlt haben. Wenn Du zum Beispiel im vorigen Kalenderjahr den Job gewechselt hast, und somit bei zwei verschiedenen Unternehmen angestellt warst, gibst Du 2 an.

Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinder

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Die Voraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag sind der Bestand einer Ehe oder Lebensgemeinschaft, die länger als sechs Monate des Kalenderjahres andauerte, und Du für ein oder mehrere Kinder mindestens sechs Monate Familienbeihilfe bezogen hast und Dein Partner weniger als 6.000€ verdient hat.
Bei dieser Zuverdienstgrenze des Partners werden jedoch verschiedene Bezüge wie z.B, steuerfreie Zulagen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Familienbeihilfe oder Unterhaltsleistungen nicht hinzugezählt werden.
Den Alleinerzieherabsetzbetrag kannst Du geltend machen, wenn Du in einem Kalenderjahr für ein oder mehrere Kinder mindestens sechs Monate Familienbeihilfe bezogen hast, und gleichzeitig nicht mehr als die Hälfte des Jahres in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gelebt hast.
Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrages und des Alleinerzieherabsetzbetrages beträgt bei einem Kind 494 €, bei zwei Kindern 669 € und für jedes weitere Kind 220 €.

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Artikelserie - So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Einführung Um diesen Absetzbetrag geltend machen zu können, musst Du verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben und Du ausschließlich nur Pensionseinkünfte beziehen. Gleichzeitig darf Dein Gesamteinkommen nicht mehr als 25.000 € ausmachen, wobei eine Einschleifregelung bereits bei 17.000 € zu Greifen beginnt. Das Einkommen Deines Ehepartner/ Partners darf nicht mehr als 2.200 € ausmachen.

Mehrkindzuschlag

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Wenn das gesamte Familieneinkommen nicht mehr als 55.000 € jährlich ausmacht, und Du drei oder mehr Kinder, für die Du zumindest zeitweise Familienbeihilfe bezogen hast, kannst Du oder Dein Partner den Mehrkindzuschlag geltend machen.

Freibetragsbescheid

Artikelserie - So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Einführung Wenn Du nicht ausdrücklich darauf verzichtest, wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ein Freibetragsbescheid und eine entsprechende Mitteilung für den Arbeitgeber ausgestellt. Im Freibetrag werden bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt und aufgrund des Bescheids zahlst Du weniger Lohnsteuer.
Sind in weiterer Folge Deine Ausgaben höher als der ermittelte Freibetrag kannst Du beim nächsten Steuerausgleich eine zusätzliche Gutschrift erwarten. Sind Deine Aufwendung niedriger als der Freibetrag kommt zu einer Nachforderung durch das Finanzamt.
Daraus folgert, daß man einen Freibetragsbescheid nur dann beantragen sollte, wenn man die Höhe zukünftiger Ausgaben und Aufwendungen genau kennt und sicher ist.

Vorläufiges Fazit

Obwohl wir bis jetzt nur die Allgemeinen Daten, in denen es hauptsächlich um Absetzbeträge der Familie geht, behandelt haben, ist bereits zu erkennen, wie einfach eine Arbeitnehmerveranlagung tatsächlich ist. 
Egal ob Du nun online über finanzonline.at oder in Papierform Deinen Steuerausgleich erledigst, sind in beiden Varianten die einzelnen Absetzmöglichkeiten klar und verständlich beschrieben, sodaß Du kaum Fehler machen kannst. 
Für den Fall, daß Du noch weitere Fragen hast möchte ich Dir die Broschüre "Steuern sparen" der Arbeiterkammer  und die Broschüre "Steuertipps" des Bundesministerium für Finanzen empfehlen. 
Weitere nützliche Informationen findest Du unter
Geldjournal - Lohnsteuerausgleich So wird es gemacht Geldmarie - Steuern und Jahresausgleich Job.at - Steuerausgleich 2013 Überlassen Sie Ihr Geld nicht dem Finanzamt Format - Zehn Tipps für den Steuerausgleich Arbeiterkammer - Steuer sparen von A bis Z
Im zweiten Teil dieser Artikelserie werden wir uns mit den wichtigen Themen Sonderausgaben, Werbungskosten und dem Pendlereuro beschäftigen. 

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