In einer Klage-Entscheidung hat das Amtsgericht Manacor der Gemeinde Artà nunmehr doch wieder den Besitz der Mauer rund um das Kloster Sant Salvador in Artà zugesprochen. Die Kirche hatte die Mauern als Immobilienbesitz für sich beansprucht und ins Katasteramt eintragen lassen.
Durch den Urteilsspruch wurde dem Einspruch der Gemeinde Artà gegen die Rechtssprechung aus 1. Instanz stattgegeben. Nunmehr ist also klar: das Bistum besitzt das Kloster selbst sowie das angrenzende Gebäude Cas Donat, aber nicht das Grundstück, auf dem sich die Mauern befinden.
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