Arnika bei Verletzungen (Arnica montana)

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Arnika (Bergwohlverleih) ist die bekannteste Heilpflanze der Homöopathie. Sie wird schon fast standardmäßig bei Verletzungen benutzt.
Manchmal ist der Einsatz dieser sehr starken homöopathischen Arznei jedoch nicht nötig, oder die unsachgemäße Einnahme führt zu einer Verschlechterung der Symptome. Lesen Sie hier über Sinn und Unsinn bei der Benutzung von Arnica/Arnika.

Der Einsatz von Arnica

Arnika ist ein wirkliches "Wundermittel" in Bezug auf Verletzungen. Sie zählt zu den wirksamsten homöopathischen Arzneien, die schnell in akuten Situationen Leiden lindern und spätere Traumata verhindern kann.

Die Inhaltsstoffe dieser Pflanze wirken immunstimulierend, antibakteriell und entzündungshemmend. Die Anwendung der Pflanze bei Muskel- und Gelenksbeschwerden sowie Schmerzen ist anerkannt und in Doppelblindstudien (British Homoeopathic Research) belegt.

Homöopathisch wird der Bergwohlverleih (Arnica montana) eingesetzt, wenn eine Verletzung durch Schlag oder stumpfe Gewalt erfolgte. Also bei jeder Art schweren oder mittelschweren Traumas wie Unfälle, Quetschungen, Stürze oder ähnliches.

Dabei handelt es sich meist um eine Gewebeverletzung, die mit Schwellung, Bluterguss (Hämatom) und Schmerzen beim Bewegen des Teils einhergeht. Dabei möchte der Verletzte auf keinen Fall an der Stelle oder überhaupt berührt werden. Die Glieder und der Körper fühlen sich zerschlagen an.

Der Arnika Missbrauch | Nebenwirkungen

Natürlich sollte nicht jede kleine Verletzung mit Arnika-Kügelchen behandelt werden. 

Auch passt nicht für jede Verletzung gleich gut Arnika. Für verschiedene Verletzungen sind verschiedene homöopathische Arzneien angezeigt. So können auch Bellis perennis, Ruta, Opium, Rhus toxicodnedron, Symphytum und andere Mittel eingesetzt werden. Dazu finden Sie hier demnächst mehr, oder in diesem Blogbeitrag.

Kleine Stoß- oder Schürfwunden verursachen keine tiefen Traumata und verheilen auch ohne Hilfe. Im Gegenteil, eine voreilige, zu häufige oder falsche Einnahme des homöopathischen Mittels kann Symptome hervorrufen, die vorher nicht vorhanden waren, oder zu einer Verschlechterung des Zustandes führen.  Es kann zu einer sogenannten Arzneimittelprüfung, man könnte auch sagen, Nebenwirkungen, kommen. 

So zum Beispiel im Falle einer Arika Überdosierung nach einer Weisheitszahn OP: Der betroffenen Frau wurde vom Zahnarzt empfohlen, schon einen Tag vor der OP und sofort danach, Arnika (und Hypericum-im Wechsel) aller 2 Stunden als Globuli einzunehmen. Die Patientin befolgte diesen Rat pflichtbewusst.  Eine Woche später, beim Kontrollbesuch, zeigte sich der Kieferchirurg entsetzt über den Zustand der Patientin. Ihr gesamtes Gesicht war inzwischen geschwollen, die Hämatome im OP Bereich (Unterkieferknochen)  waren auch immer noch deutlich blau-rot sichtbar. Die Patientin klagte über Berührungsempfindlichkeit und Schmerzen vor allem Nachts, nicht nur im Gesicht, sondern überall. Sie fand keine Ruhe und keine Position, in der sie schlafen konnte. Die Nahrungsaufnahme war nur flüssig durch einen Trinkhalm möglich. Dementsprechend reizbar war sie jetzt, sie verweigerte nun jede weitere Untersuchung und Behandlung vom Arzt.

Was ist hier also schief gelaufen?

Zuerst einmal sollte von jeglicher prophylaktischer Globuli- Einnahme abgesehen werden. Die Homöopathie wirkt immer auf vorhandene Symptome. Welche Symptome man eventuell entwickelt, weiß man vorher in der Regel nicht. Gibt es also nach der Zahnextraktion Symptome, schaut man, ob diese wirklich zu einem Arnika Zustand passen und nimmt erst dann das passende Arzneimittel ein.

Auch die Einnahmedosierung ist wichtig. Bei passender Symptomatik ist die einmalige Einnahme einer hohen Potenz, oder in Wasser aufgelöst (zB. C30 bei Selbstmedikation, höhere Potenzen als Verordnung vom Homöopathen) sinnvoller, als eine dauernde Einnahme einer tiefen Potenz (D12, C6) über einen längeren Zeitraum, in unabgeänderter Form (zB. aller zwei Stunden immer fünf Globuli). Denn bei wiederholter Einnahme eine Arzneimittels kann es zu Überdosierungen kommen, wenn das Symptomenbild des Betroffenen nicht mit dem Arzneimittelbild übereinstimmen, oder die Dosierung dem Zustand der Betroffenen nicht angepasst ist.

Das heißt, wie hier im Beispiel der Weisheitszahn OP, kam es bei der Patientin ungewollt zu einer Arzneimittelprüfung, weil diese das homöopathische Arnika unangepasst häufig wiederholte. Sie entwickelte Symptome, die sie vorher nicht hatte (Reizbarkeit, Ruhelosigekeit Nachts, kann nicht mehr schlafen, findet keine passende Position, lehnt die ärztliche Behandlung ab). Außerdem verheilten ihre OP-Narben schlechter, es kam zu anhaltender Schwellung und Hämatom im Gesicht.

So wurde empfohlen die Arnikaeinnahme zu beenden. Die Patientin verzögerte durch ihre "Überdosierung" ihren Heilungsverlauf um ca. 7 Tage, im Vergleich zu Weisheitszahnoperierten Patienten mit konventioneller Behandlung.

Richtig eingesetzt und dosiert kann Arnika nach einer Weisheitszahn OP übrigens wirklich sehr schnell wundheilend, schmerzlindernd und Hämatomverringernd wirken.

Arnika bei Kindern

Arnika Globuli werden gern und oft von Eltern bei ihren Kindern im täglichen Bedarf eingesetzt. Dazu erkläre ich den Eltern immer, dass die Gabe der Globuli, um Schmerzen oder Leiden zu lindern, dem Nutzen angepasst sein sollte.

Kleine Verletzungen, Schürfwunden, oder kleinere Prellungen sind nicht behandlungsbedürftig.

Durch die überschnelle Gabe der Globuli programmieren Eltern ihren Kindern ein: Immer wenn ich weine, oder nur ein wenig Schmerzen habe, bekomme ich Globuli (eine Arznei), also brauche ich auch immer eine Arznei, denn nur damit geht es mir wieder gut. Das passiert unbewusst auf beiden Seiten. Später könnte diese "Programmierung" dazu führen, dass man bei leichten Schmerzen gleich zu einer Pille greift, diese könnte dann allerdings auch ein allopathisches Schmerzmittel sein.

Nur wenn eine deutliche Traumasituation vorliegt, zB. das Kind schreit, wie am Spieß, sich wehrt, sich nicht anfassen lassen will, sofort eine Schwellung auftritt oder ganz klar ist, das muss ärztlich abgeklärt werden, dann ist die Gabe von Arnika induziert. In diesen Situationen wird diese homöopathische Arznei größeres Leiden verhindern.

Sinnvoller Einsatz von Arnika

Ein Beispiel für eine sinnvollen Gabe von Arnika: ein Junge, ca. 5 Jahre läuft schwatzend und plappernd mit seinem Freund auf einem Asphaltweg. In der einen Hand hält er ein Brötchen. Dabei stolpert er und fällt frontal und mit voller Wucht, ohne sich abzufangen auf die Stirn. Er schreit, ist zwar bei Bewusstsein, jedoch ist er insgesamt benommen und ängstlich. Es bildet sich innerhalb weniger Sekunden ein starke Schwellung im gesamten Stirnbereich, aus der Nase läuft Blut. Die Eltern fahren sofort in die nahe gelegene Klinik, in welcher das Kind untersucht und anschließend zur Überwachung an Monitore angeschlossen wird. Dabei fällt auf, dass der Junge einen sehr unregelmäßigen Herzschlag zeigt. Insgesamt ist der Kleine zwar müde und will schlafen, schreckt jedoch immer wieder hoch und wimmert. Eine Gabe Arnika C200 (pur auf die Zunge) lässt im Beisein aller Beteiligten (Ärzte, Pfleger, Eltern) das Herz gleichmäßig schlagen, das Kind schläft ruhig ein und kann am nächsten Tag entlassen werden.

Bei schweren Verletzungen sollte immer zuerst erste Hilfe geleistet, der Notarzt gerufen und dann erst begleitend das Homöopathikum verabreicht werden!


©Heike Dahl



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