Arbeitsrecht: Ein Sieg der Vernunft und gegen Kirchenwillkür

Arbeitsrecht: Ein Sieg der Vernunft und gegen KirchenwillkürERFURT. (fgw) Etwa 1,3 Mio. Arbeit­neh­mer der Amts­kir­chen bzw. deren Insti­tu­tio­nen kön­nen tief durch­at­men. Es ist vor­bei mit der Kir­chen­will­kür beim Umgang mit Men­schen. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in letz­ter Instanz am 8. August 2011 ent­schie­den, dass die Kün­di­gung eines Arbeit­neh­mers wegen des­sen Wie­der­ver­hei­ra­tung unrecht­mäs­sig ist.

von Georg Korf­ma­cher

Was war gesche­hen? Ein Chef­arzt des Düs­sel­dor­fer katho­li­schen St. Vinzenz-Krankenhauses war wegen sei­ner stan­des­amt­li­chen Wie­der­ver­hei­ra­tung gekün­digt wor­den, das ent­sprä­che nicht der katho­li­schen Glau­bens– und Sit­ten­lehre, wie es in sei­nem Arbeits­ver­trag fest­ge­schrie­ben war. Dage­gen wehrte sich der Chefarzt.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt in Erfurt folgte dem Chef­arzt und ent­schied, dass im Ein­zel­fall zwi­schen dem kirch­li­chen Selbst­be­stim­mungs­recht und den Inter­es­sen des Arbeit­neh­mers sorg­fäl­tig abzu­wä­gen sei.

Mit die­ser Ent­schei­dung folgt das Gericht ver­schämt der Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rechte, das schon Urteile Deut­scher Gerichte wegen der Kün­di­gung eines Orga­nis­ten und einer Kran­ken­schwes­ter kas­siert hatte. Aber auch schon in den deut­schen Vor­in­stan­zen war der katho­li­sche Arbeit­ge­ber gescheitert.

End­lich ein Sieg der Ver­nunft und gegen Kir­chen­will­kür. Das oberste Deut­sche Arbeits­ge­richt hat zwar ange­merkt, dass die Wie­der­ver­hei­ra­tung gegen die dem Arbeits­ver­trag zugrunde lie­gende Ein­hal­tung der katho­li­schen Glau­bens– und Sit­ten­lehre ver­stosse und dass katho­li­sche Arbeit­ge­ber grund­sätz­lich geschie­de­nen Beschäf­tig­ten nach einer Wie­der­hei­rat kün­di­gen kön­nen. Natür­lich kann man in einen Arbeits­ver­trag alles Mög­li­che hin­ein­schrei­ben. Im Streit­fall ist dann aber immer die Frage, ob man damit durch­kommt. Und jeder Fall ist ein Ein­zel­fall und es muss sorg­fäl­tig abge­wo­gen wer­den. So kann man wohl davon aus­ge­hen, dass das Selbst­be­stim­mungs­recht des Men­schen solange vor­ran­gig ist, wie sein Ver­hal­ten nicht gegen die guten Sit­ten ver­stösst, Recht und Gesetz ent­spricht und seine essen­ti­el­len Inter­es­sen betrof­fen sind.

Von nun an wer­den sich die Amts­kir­chen und ihre Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen schwe­rer tun, nach Gut­dün­ken mit ihren Arbeit­neh­mern umzu­sprin­gen. End­lich schei­nen unsere Rich­ter zuneh­mend ihrer Auf­gabe gerecht zu wer­den, den Kir­chen keine abso­lu­ten Son­der­rechte mehr ein­zu­räu­men. Glei­ches Recht muss für alle gel­ten und Kir­chen haben sich nicht in die per­sön­li­che Lebens­ge­stal­tung ihrer Arbeit­neh­mer ein­zu­mi­schen. Kir­chen dür­fen keine pri­vi­le­gier­ten Arbeit­ge­ber sein. Für sie muss die Arbeits­ge­setz­ge­bung in glei­cher Weise wie für alle Arbeit­ge­ber gel­ten. Diese Ent­schei­dung ent­spricht im Ergeb­nis lai­zis­ti­schem Rechts– und Demo­kra­tie­ver­ständ­nis, wenn auch der über­ge­ord­nete Kom­pass der Men­schen­rechte noch nicht ganz ange­kom­men zu sein scheint.

 


wallpaper-1019588
[Comic] Birthright [1]
wallpaper-1019588
Nur noch bis 6. Dezember: Ausstellung von Beuys-Meisterschüler Ernst Föll in Olhão
wallpaper-1019588
Vegane Haustierernährung: Tipps, wie Du Dein Tier gesund und pflanzlich ernährst
wallpaper-1019588
Was ist ein Flow-Zustand und welche Vorteile bietet er?