Arbeitslos - was nun? Undedingt sofort beim Arbeitsamt melden! Sonst "keine Gelde nix"!

Und so machen Sie nichts falsch: Schon früh möchte die Agentur für Arbeit informiert werden, wenn jemand seinen Job verliert. Der Allrounder erklärt, wie man sich arbeitslos meldet und welche Unterlagen nötig sind.
Arbeitslos nun? Undedingt sofort beim Arbeitsamt melden! Sonst
Die Arbeitslosigkeit beginnt strenggenommen nicht am ersten Tag ohne Arbeit, sondern früher. Wer weiß, dass er seinen Job verlieren wird, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Wer schon früher ohne Arbeit dasteht, muss sich innerhalb von drei Tagen rühren.

Es gibt drei Möglichkeiten sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden:
Telefonisch! Persönlich bei einem Termin! Übers Internet auf der Seite der Arbeitsagentur!
Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine sogenannte Sperrzeit von einer Woche. Das heißt, er erhält am Anfang seiner Arbeitslosigkeit kein Geld und auch die Bezugsdauer sinkt um eine Woche.
Wer selbst kündigt, bekommt ersteinmal kein Geld
Eine Sperrzeit droht auch, wenn Sie gekündigt haben. Wer kündigt oder wegen seines Verhaltens entlassen wurde, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die Gründe, die zur freiwilligen Kündigung oder zum Rauswurf geführt haben, müssen auf einem extra Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden.

Wo und wie melden?
Melden müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Welche das ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. (Hier finden Sie die für Sie zuständige Dienststelle)
Nach der ersten Meldung ist ein persönlicher Besuch ist in jedem Fall nötig. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss beantragt werden. Dafür müssen Sie einen sogenannten Grundantrag stellen. Darin wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden aber ersteinmal nur die letzten 24 Monate abgefragt.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag:
Personalausweis und Lohnsteuerkarte. Gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Hartz IV, Sozialhilfe), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit.
Arbeitsbescheinigung (Hier gibt es das Formular). Gegebenenfalls Kündigungsschreiben, Erklärung zur Arbeitsaufgabe und eventuell Bescheinigung über Bezug von Krankengeld.
Ein wichtiger Bestandteil des Antrags sind die Bescheinigungen der früheren Arbeitgeber (bis fünf Jahre zurück). Um diese müssen Sie sich selber bemühen. Solange die Nachweise nicht vorliegen, kann die Arbeitsagentur nicht über ihren Antrag entscheiden.
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beim ersten mal persönlich ein. Neben dem Antrag bespricht Ihr Betreuer mit Ihnen auch Ihre Zukunftsperspektiven: Wollen Sie im gleichen Beruf tätig sein? Kommt eine Umschuldung in Frage? Wie sieht Ihre Planung aus?
Im Anschluss prüfen die Sachbearbeiter den Antrag. Das dauert einige Tage. Erst danach   kann das Arbeitslosengeld freigegeben werden.
Wieviel bekomme ich?
Wer in den zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat, erfüllt die Regelanwartschaftszeit und bezieht nach dem Jobverlust Arbeitslosengeld. Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, richtet sich nach dem Einkommen, der Steuerklasse und den Familienverhältnissen. In Ostdeutschland sind die Bezüge niedriger als im Westen.
Berechnet wird das Arbeitslosengeld nach dem Durchschnittseinkommen der vergangenen zwölf Monate, in das auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie andere Einmalzahlungen einfließen. Aus dieser Summe wird ein Bemessungsentgelt pro Tag ermittelt, das – nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und einem pauschalen Sozialversicherungsbeitrag von 21 Prozent – das Leistungsentgelt pro Tag ergibt. Von diesem Leistungssatz erhält der Arbeitslose 60 Prozent – wer Kinder hat 67 Prozent.

Sie sehen also: Auch hier gilt Bürokratie marsch! Jede Menge Papier und Bescheinigungen, Anträge und das Prinzip Hoffnung auf bessere Zeiten ...
Oh Gott, wie finde ich wieder einen Job?

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