Das ENSI ist kein Garant dafür, dass die Sicherheit in den Schweizer AKWs gewährleistet ist. Sagt das Bundesverwaltungsgericht (selbstverständlich nicht explizit).
Zwei Hiobsbotschaften an einem Tag, das ist selbst für an Pleiten, Pech und Pannen gewöhnte Institutionen wie die Mühleberg-Betreiberin BKW und das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ziemlich viel. So wird denn der 9. August 2012 bei beiden Stellen nicht unbedingt als Freudentag in Erinnerung bleiben. Und beim UVEK auch nicht. Dabei ist eigentlich nichts Spektakuläres passiert – es sei denn, man beurteilt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und einen Fertigungsfehler an einem Reaktordruckbehälter als spektakulär.
Aber der Reihe nach: Das Bundesverwaltungsgericht hat eigentlich bloss angeordnet, was die Gegnerinnen und Gegner des AKWs Mühleberg vor fast einem Jahr verlangt haben: Dass das UVEK, das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, seine Aufgabe wahrnimmt und ernsthaft – inhaltlich – prüft, ob dem AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen die Betriebsbewilligung entzogen werden muss. Das UVEK mit Departementsvorsteherin Doris Leuthard hatte sich bisher standhaft geweigert, dies zu tun. Die Argumentation: Das ENSI gewährleiste die Aufsicht (und somit die Sicherheit). Das Bundesverwaltungs lässt an dieser Argumentation kein gutes Haar: «Angesichts der glaubhaft dargelegten Sicherheitsbedenken der Beschwerdeführenden hätte das UVEK auf das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung eintreten und eine materielle Prüfung vornehmen müssen», heisst es in der Medienmitteilung. Oder anders ausgedrückt: Das ENSI als Aufsichtsbehörde ist mit seiner Arbeit und seiner Haltung (Stichwort: «Arbeitshypothese») kein Garant dafür, dass die schweizerischen AKWs sicher sind. Man muss sich diese Feststellung mal auf der Zunge zergehen lassen.
Und als ob des Unglücks für AKW-Betreiber und Behörden nicht genug wäre, platzt da noch die Meldung aus dem belgischen AKW Doel 3 in die Runde: Dort wurden bei Untersuchungen am Reaktordruckbehälter «Fertigungsfehler» festgestellt. Man hätte dies in der Schweiz glatt unter den Tisch fallen lassen können, stammte nicht zufällig besagter Druckbehälter vom gleichen Hersteller wie derjenige in Mühleberg (bloss dass der Druckbehälter in Mühleberg noch sechs Jährchen mehr auf dem Buckel hat als der belgische). Das ENSI hat nun von der BKW sowie vom AKW Leibstadt, das von den belgischen Behörden ebenfalls auf der Liste der möglicherweise betroffenen AKWs aufgeführt wurde, «Informationen angefordert». Affaire à suivre.