Arbeitsgericht Berlin: Kündigung eines Redakteurs wegen angeblicher Nähe zur AfD

Das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 42 Ca 2980/16) hatte über die Klage eines Redakteurs der „Welt“ zu verhandeln, mit der er sich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mittels Kündigungsschutzklage wandte.

Dem Redakteur wurde u. a. vorgeworfen, dass er der AfD entgeltliche Beratungsleistungen angeboten und damit seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verletzt hat. Die Vorwürfe sind zwischen den Parteien umstritten. Welche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hier verletzt sein sollen, ist nicht vom Arbeitsgericht in der Pressemitteilung (24/16) mitgeteilt worden.

Am 16.06.2016 schlossen die Parteien dann einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Anmerkung:
Ob die Nähe zur AfD (Alternative für Deutschland) als Kündigungsgrund ausreicht, dürfte  selbst bei einem Redakteur zweifelhaft sein. Ein Verstoß gegen ein Verbot einer bestimmten Nebentätigkeit (falls dieses arbeitsvertraglich wirksam geregelt wurde, was schwierig sein dürfte), dürfte ebenfalls für eine verhaltensbedingte Kündigung – jedenfalls nicht ohne Abmahnung – nicht in Betracht kommen.

Rechtsanwalt Andreas Martin



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