Arbeitsgericht Berlin: Keine Zustimmung zur Betriebsstilllegung bei Air Berlin

Die Gerichtsverfahren um die insolvente Air Berlin gehen vor dem Arbeitsgericht Berlin weiter. Bei den letzten beiden Verfügungsverfahren gegen Air Berlin konnte die Fluggesellschaft die Verfahren gewinnen.

Air Berlin verliert vor dem Arbeitsgericht Berlin

Nun unterlag Air Berlin beim Antrag auf gerichtliche Zustimmung zu einer Betriebsänderung (nämlich der Betriebsstilllegung) ohne Durchführung von Verhandlungen mit der Personalvertretung Kabine vor einer Einigungsstelle.

kein gerichtliche Zustimmung zur Betriebsstilllegung von Air Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin (Beschluss vom 21.12.2017 – 41 BV 13752/17) führt dazu in seiner Pressemitteilung Nr. 31/17 vom 22.12.2017 aus:

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG in Eigenverwaltung, ihr gemäß § 122 Insolvenzordnung (InsO) die Stilllegung des Betriebs zu gestatten, ohne hierüber zuvor mit der Personalvertretung Kabine Verhandlungen in einer Einigungsstelle geführt zu haben, als unzulässig abgewiesen. Air Berlin habe bereits mit der Betriebsstilllegung begonnen, indem sämtlichen Pilotinnen und Piloten schon gekündigt worden sei. Für ein gerichtliches Verfahren auf Zustimmung zu einer Betriebsstilllegung fehle es daher an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse.

Das Arbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Andreas Martin

Berlin  Marzahn- Hellersdorf



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