Arbeitsgenehmigung – Kontrollen haben begonnen

Von Donkong

Nun ist es so weit. Teams des Arbeitsministeriums haben damit begonnen, nach Ausländern ausschau zu halten, die in Kambodscha ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten. Dazu sollen auch Selbstständige und bezahlte NGO Mitarbeiter gehören. Wer ohne Arbeitsgenehmigung erwischt wird, ganz egal ob er Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist, muss, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 177 $ rechnen. Von dieser Reglung ausgenommen sind nur Mitarbeiter ausländischer Botschaften.

Dabei sollen Strafen auch rückwirkend kassiert werden dürfen. Das heißt, es wird von den Behörden vorausgesetzt, dass ein ertappter Ausländer hier schon arbeitet, seit dem er in Kambodscha eingereist ist. Für jedes Jahr wird darum eine zusätzliche Strafe von 100 $ fällig. Zu den rückwirkenden Strafgeldern hieß es aber von einem hohen Beamten des Arbeitsministeriums, das man von den Betreffenden erst einmal die Papiere prüfen werde, bevor Entscheidungen getroffen werden.

Beantragung einer Arbeitsgenhmigung in Kambodscha

Eine permanente Arbeitserlaubnis soll gegen Vorlage eines gültigen mit einem Geschäftsvisum versehenen Reisepasses, 3 Passbildern und eines Nachweises über Guthaben von einer lokalen Bank auf jeder Provinz- oder Gemeinde-Polizeistation beantragt werden können. Die Höhe des Guthabens wurde jedoch nicht genannt.

Für eine zeitlich begrenzte Arbeitserlaubnis sind dieselben Dinge wie für die permanente Arbeitserlaubnis erforderlich mit Ausnahme des Guthabensnachweises. Zusätzlich muss aber noch ein ärztliches Attest aus dem Heimatland sowie Kopien eines Arbeitsvertrages und von Versicherungspolicen vorgelegt werden (um welche Art von Versicherungen es sich dabei handelt, blieb offen). Die Beantragung der zeitlich begrenzten Arbeitserlaubnis muss auf dem Arbeitsministerium erfolgen.

Bei den ausländischen Botschaften und bei den Expats hat dieser überraschende Schritt der kambodschanischen Regierung für Verwirrung gesorgt. Unklarheit besteht offensichtlich vor allem auch über die Kosten. So, soll eine in Kambodscha arbeitende Chinesin, nachdem sie von den neuen Maßnahmen gehört hatte, zum Arbeitsministerium gegangen sein, um eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen. Dort musste sie für jedes Jahr 100 $ rückwirkend zahlen zuzüglich 420 $ administrative Kosten und noch 280 $, damit alles bearbeitet wurde.

Die Französische Botschaft dagegen hatte am Montag auf ihrer Webseite ihren Landleuten dazu geraten, nur die 100 $ für die Arbeitserlaubnis 2014 zu bezahlen. Dort habe man angeblich die Information von der Einwanderungsbehörde, dass es keine rückwirkenden Strafen geben soll.

Quelle: http://www.cambodiadaily.com/news/work-permits-now-required-for-foreigners-67224/