Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien brauchten bisher für eine Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung ( Arbeitsgenehmigung EU). Der deutsche Arbeitsmarkt war von daher für diese Arbeitnehmer stark eingeschränkt zugänglich.
Dies ändert sich nun ab dem 1.1.2014. Die bisherigen Beschränkung werden aufgehoben. Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien können von daher ohne Arbeitserlaubnis ab Januar 2014 in Deutschland als Arbeitnehmer tätig werden ohne hierfür eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Es ist davon auszugehen, dass die neuen Möglichkeiten für die Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland verstärkt von diesen wahrgenommen werden. Ähnlich war die Situation auch bei der Aufhebung der Einschränkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt für polnische Arbeitnehmer. Danach gab es einen sehr starken Zuzug vom polnischen Arbeitnehmern nach Deutschland.
Zu beachten ist aber, dass auch für diese Arbeitnehmer das deutsche Arbeitsrecht gilt insbesondere müssen Mindestlöhne gezahlt werden, sofern diese für die jeweilige Branche existieren, wie zum Beispiel im Baugewerbe.
RA A. Martin