Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1.1.2014 auch für Bulgaren und Rumänen

Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien brauchten bisher für eine Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung ( Arbeitsgenehmigung EU).  Der  deutsche Arbeitsmarkt war von daher für diese Arbeitnehmer  stark eingeschränkt zugänglich.

Dies ändert sich nun ab dem 1.1.2014.  Die bisherigen Beschränkung werden aufgehoben.  Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien können von daher ohne Arbeitserlaubnis ab Januar 2014 in Deutschland als Arbeitnehmer tätig werden ohne hierfür eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.

Es  ist davon auszugehen,  dass die neuen Möglichkeiten für  die Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland verstärkt von diesen wahrgenommen werden.  Ähnlich war  die Situation auch bei der Aufhebung der Einschränkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt für polnische Arbeitnehmer.  Danach gab es einen sehr starken Zuzug vom polnischen Arbeitnehmern nach Deutschland.

Zu beachten ist aber,  dass  auch für diese Arbeitnehmer das deutsche Arbeitsrecht gilt insbesondere müssen Mindestlöhne gezahlt werden, sofern diese für die jeweilige  Branche existieren, wie zum Beispiel  im Baugewerbe.

RA A. Martin



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