Arbeiten gehen wenn das eigene Kind Krank ist?
Diese Frage werden sich viele berufstätige Eltern stellen, sobald das Kind Krank im Bett liegt und sich keine Betreuung für den Nachwuchs finden lässt. Doch wieviel Tage darf ich mir im Jahr frei nehmen weil die Kinder Krank sind? Und wie lange wird mein Gehalt weitergezahlt?
Arbeitnehmer haben dank der Gesetzlichen Versicherung klare Regeln und Vorgaben. Bei Eltern die Privat Versichert sind, sieht die Lage schon ganz anders aus.
Laut Sozialgesetzbuch darf jeder Elternteil zehn Tage für die Betreuung des Kindes im Krankheitsfall zuhause bleiben. Bei Alleinerziehenden verdoppeln sich die Tage auf zwanzig. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die anzahl der Tage noch einmal. Eine Obergrenze von 25 Tagen pro Jahr gibt es allerdings bei 3 Kindern oder mehr.
Bei der Lohnfortzahlung dagegen gibt es Unterschiede. Manche Arbeitgeber zahlen den Lohn nur für max. 5 Tage, manche gar nicht und andere wiederrum sogar mehr Tage. Denn für die Lohnfortzahlung für die Betreuung des erkrankten Kindes, gibt es keine Gesetzliche Grundlage. Daher empfiehlt es sich den Arbeitsvertrag zu diesem Thema zu prüfen.
Die Freistellung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall des Kindes ist Festgelegt und kann durch den Arbeitgeber nicht ausgeschlossen werden. Lediglich die Lohnfortzahlung kann der Arbeitnehmer verweigern.
Zahlt der Arbeitgeber während der Betreuungszeit das reguläre Gehalt nicht weiter, springt die Krankenkasse ein. Kassenpatienten erhalten aber nur 70 Prozent des Bruttogehalts. Für die Abwicklung über die Krankenkasse gilt die 10 Tage Regel. Für die Bewilligung des Kinder Pflege Krankengelds ist es wichtig das auch das Kind Kassenpatient ist und jünger als zwölf Jahren ist. Weiter darf es keine weitere Person im Haushalt geben die die Betreuung übernehmen könnte. Natürlich muss das Kind über eine gültige Krankschreibung von einem Arzt verfügen.
Privatversicherte gehen bzgl. des Kinderpflegekrankengeld leer aus wenn das Kind Krank ist, sofern dies nicht Betandteil der Versicherungs Policy ist. Bei den meisten Versicherungen lässt sich dieses Risiko aber auch nicht abdecken.
Kinderpflegekrankengeld ist also ein großer Vorteil der Gesetzlichen Krankenkassen.