Der Computer-Hersteller Apple bekommt erneut Probleme wegen einer seiner Marken. Der New Yorker Verleger John T. Colby reichte eine Klage gegen das Unternehmen ein und beansprucht die Rechte am Begriff "iBooks". Er habe die Marke laut der Klageschrift vor einigen Jahren erworben.
Damals musste der Verleger Byron Preiss Insolvenz anmelden und sein Geschäft verkaufen. Colby kaufte in den Jahren 2006 und 2007 eine Reihe der Hinterlassenschaften des Konkurrenten aus. Nachdem er in den Besitz der Rechte kam, begann er schließlich 1999 mit der Nutzung der Marke. Über tausend verschiedene Hardcover und Taschenbücher sollen unter dem Namen bereits verkauft sein, berichtet die Nachrichtenagentur 'Bloomberg'.
Apple hatte in all den Jahren eine Notebook-Reihe mit dem Namen iBook vertrieben. Hierbei gab es keine Probleme - immerhin handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Produktgruppen und es besteht keine Verwechslungsgefahr. Anders verhält es sich allerdings, seitdem Apple im April 2010 begann, den Begriff für seinen E-Book-Shop zu verwenden.
Laut Colbys Klageschrift gehe aus den Einträgen beim Markenamt auch hervor, dass sich Apples Namensrechte an iBook auch nur auf Computer beziehen. Da der Konzern unter dem Namen nun allerdings Bücher - wenn auch in elektronischer Form - verkauft, mache die Marke für ihn faktisch wertlos, so der Kläger.
Damals musste der Verleger Byron Preiss Insolvenz anmelden und sein Geschäft verkaufen. Colby kaufte in den Jahren 2006 und 2007 eine Reihe der Hinterlassenschaften des Konkurrenten aus. Nachdem er in den Besitz der Rechte kam, begann er schließlich 1999 mit der Nutzung der Marke. Über tausend verschiedene Hardcover und Taschenbücher sollen unter dem Namen bereits verkauft sein, berichtet die Nachrichtenagentur 'Bloomberg'.
Apple hatte in all den Jahren eine Notebook-Reihe mit dem Namen iBook vertrieben. Hierbei gab es keine Probleme - immerhin handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Produktgruppen und es besteht keine Verwechslungsgefahr. Anders verhält es sich allerdings, seitdem Apple im April 2010 begann, den Begriff für seinen E-Book-Shop zu verwenden.
Laut Colbys Klageschrift gehe aus den Einträgen beim Markenamt auch hervor, dass sich Apples Namensrechte an iBook auch nur auf Computer beziehen. Da der Konzern unter dem Namen nun allerdings Bücher - wenn auch in elektronischer Form - verkauft, mache die Marke für ihn faktisch wertlos, so der Kläger.