Und weiter gehts im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung. Nachdem Apple in den letzten Monaten mehr oder weniger den Verkauf des Samsung-Tablet “Galaxy Tab 10.1″ verhindern konnte, hatte Samsung für Deutschland das “Galaxy Tab 10.1N”, ein verändertes Tablet, veröffentlicht. Doch wer dachte, damit hätte sich der Streit erledigt, der hat sich leider getäuscht.
Denn Apple will nun auch den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N stoppen lassen. Dafür ist Apple wieder vor das Düsseldorfer Amtsgericht gezogen, bei welchem es schon im September erfolgreich war. Heute wird sich das Gericht nun erneut mit Apples Klage beschäftigen.
2004 hatte sich Apple das Design für einen Tablet-Computer in Europa, ein sogenanntes Geschmacksmuster, sichern lassen.
Samsung will sich natürlich gegen diese erneute Klage zur Wehr setzen und führt an, dass Apple keine Eilbedürftigkeit mehr geltend machen könne, weil das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der Website zu sehen gewesen sei.
Auch gebe es bereits ältere Rechte durch ein US-Patent. Dadurch sei der erst später beantragte Schutz des iPad-Designs als sogenanntes Geschmacksmuster nichtig.
Dann bleibt nur noch abzuwarten, wie die Düsseldorfer Richter diesmal entscheiden.