Apple vs. Samsung: Rundengewinn für Apple

Erneuter Punktgewinn für Apple im Patentstreit mit dem koreanischen Unternehmen Samsung. Wie das Landgericht Düsseldorf heute entschied, bleibt die Einstweilige Verfügung gegen Unternehmen bestehen. Das bedeutet, dass die Koreaner ihr Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen dürfen.

Zum Hintergrund:

Bereits am 4. August hatte Apple einen Antrag auf dem Erlass einer einstwillige Verfügung gegen Samsung gestellt, deren Ziel es war den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 zu untersagen. Apple begründetet dies damit, dass Samsungs Tablet-PC dem iPad im Design sehr ähneln würde und damit dessen guten Ruf für eigene Zwecke zu nutzen. Am 9.August hatte das Düsseldorfer Landesgericht dann die einstweilige Verfügung erlassen, so dass Samsung den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 stoppen musste. Erwartungsgemäß legte Samsung Widerspruch ein und verwies unter anderem darauf, dass Apple das Design des iPad garnicht selber erfunden, sondern sich bei einem Science-Fiction Film bedient habe.

Heute am 25. August 2011 gab es eine mündliche Verhandlung im Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel von Samsung, die einstweilige Verfügung im Eilverfahren wieder aufheben zu lassen. Das Ergebnis: Für Samsung ändert sich nichts. Die Verfügung bleibt vorerst bestehen und das Galaxy Tab 10.1 darf weiterhin nicht vertrieben werden. Der Kölner Rechtanwalt Christian Solmecke, der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE sieht das Urteil allerding schon in der nächsten Instanz kippen. Wir sind gespannt wie sich der Fall weiter entwicklen wird.


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