Es gibt Neuigkeiten im Patentstreit zwischen Apple und Samsung und die dürften Apple gar nicht gut gefallen. Warum Apple hier eine Schlappe erlitten hat, erfährst du in diesem Artikel.
Auch Apple muss mal vor Gericht einstecken und so ist es nun passiert, dass das Marken- und Patentamt das Geschmacksmuster D’677 nun für nichtig erklärt hat. Soweit so klar, aber erst richtig verstehen kann man dies wenn man weiß, dass dieses Geschmacksmuster Hauptbestandteil der Klage von Apple gegen Samsung im Jahre 2012 war, was damals zu einer Verurteilung von Samsung führte und man einen Schadenersatzanspruch im Gesamtwert von 1,05 Milliarden US-Dollar nach Hause fahren musste.
Zwar wurden die Zahlen bei Nachverhandlungen immer weiter nach unten korrigiert, aber eventuell kann Samsung sich nun dank dem Marken- und Patentamt komplett von einer Schadenersatz-Zahlungsverpflichtung befreit ansehen.
Das besagte Geschmacksmuster wurde im September 1998 von Apple eingereicht und konnte bisher mit Erfolg verteidigt werden. Nach einer anonymen Beschwerde zu diesem Geschmacksmuster, wurde dies durch das Marken- und Patentamt noch einmal evaluiert. Problem für Apple ist das die Konkurrenten Sharp und LG weit vorher ähnliche Geschmacksmuster eingereicht haben. So kommt es nun dazu, dass man hier den so genannten Patriot Act anwenden kann. Dieser besagt, dass eine Technik oder ein Design das weltweit schon bekannt ist nicht patentiert werden kann.
Zwar ist nicht offiziell bekannt werde die Beschwerde eingereicht hat, aber viele gehen davon aus, dass Samsung die Beschwerde vorgebracht hat.
Die Entscheidung des Amts ist zwar noch nicht 100% final, doch es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass der Standpunkt noch einmal geändert wird.
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