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Herbe Niederlage für Apple in Deutschland. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass das von Apple beanspruchte Patent für die „Slide to Unlock“-Funktion in Deutschland nichtig ist.
Das Apple immer wieder mit dem Konkurrenten – vor allem Samsung – vor Gericht wegen Patentverletzungen streitet ist keine neue Nachricht. Oft konnte Apple diese Auseinandersetzungen als Sieg verbuchen, doch in letzte Zeit häufen sich die Nachrichten über verlorene Gerichtsverhandlungen (siehe hierzu auch unseren Artikel „Apple vs. Samsung : iPhone Design ist nichtig„).
Durch die Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) ist das Patent auf die Entsperrung eines Smartphones (Slide to Unlock) in Deutschland nicht mehr patentrechtlich geschützt. Motorola hatte im April 2013 gegen das Patent beim Bundespatentamt einen Antrag auf Aberkennung gestellt, was auch stattfand. Apple ging gegen dieses Urteil vor dem BGH in Berufung und scheiterte nun.
Immer mehr Gerichte weltweit scheinen sich nun im Klaren darüber zu sein, dass manche Dinge nicht unbedingt die Erfindung eines Einzelnen sind, vor allem bei Dingen, die man heutzutage bei jedem Smartphone etc. zu finden sind und entscheiden dann in immer mehr Fällen, dass nicht jede Funktion patentiert werden kann, weil diese mittlerweile ein allgemeingebräuchliche Funktion ist.
Es bleibt also interessant welche Patente nicht mehr für gültig erklärt werden in Zukunft oder wie sich allgemein der Umgang mit Patenten und Klagen vor Gerichten umgegangen wird.
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