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Dumm gelaufen: Nachdem Apple sich schon “iPad” hat unter Markenrecht stellen lassen, wurde dies auch mit dem Begriff “iPad mini” versucht… erfolglos.
Die Begründung der Behörden, weshalb man Apple “iPad mini” nicht schützen lassen möchte, lautet, dass der Begriff “mini” das schon geschützte iPad nur noch weiter beschreiben würde und es eine jedem ersichtliche Eigenschaft des iPad mini wäre.
Dem am 24. Januar eingereichte Antrag lag einzig die Produktseite des iPad mini bei, welche belegen sollte, dass das iPad mini eine eigenständige Marke sei. Dies reichte den Behörden allerdings nicht aus und man wies den Antrag vorerst zurück. Bis zum 24. Juli hat Apple nun noch Zeit, weitere, etwas aussagekräftigere, Beweise zu liefern.
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Philipp Gombert
Gründer der Seite Apled.de! Leidenschaftlicher Apple User, macht aber auch gerne einmal Abstecher in andere Technikgebiete.