apple erringt einstweilige verfügung gegen einen eierbecher

Erstellt am 23. August 2010 von Stenographique @stenographique

apple hat es bekanntermaßen nicht nur mit freundlichkeit und nächstenliebe unter die wertvollsten marken der welt geschafft – im 2009er ranking von interbrand landen die obst-freunde mit einem markenwert von gut 15mrd dollar auf dem 20.platz der weltweit wertvollsten marken. stattdessen drückt apple seine interessen gerne auch mit der unterstützung seiner anwaltsscharen durch (siehe: woolworth, wepad, uvm.).

genau das musste jetzt auch das erbacher unternehmen koziol feststellen. neben allerlei buntem schnickschnack für küche und bad vertreibt das unternehmen auch einen eierbecher, den michael neubauer designt hat und der unter dem durchaus erfrischenden namen „eipott“ verkauft wird. was kunden sicherlich mit einem augenzwinkern als kreative leistung honorieren, betrachtet apple als verletzung seiner markenrechte – und geht juristisch dagegen vor.

(bilder: koziol/apple)

das allein ist schon amüsant, jetzt hat das oberlandesgericht hamburg dem unternehmen aber tatsächlich recht gegeben und festgestellt: es besteht eine verwechslungsgefahr mit einem musikabspielgerät des hardware-herstellers (Az.: 5 W 84/10). koziol reagierte darauf mit einer pressemitteilung in der es klarmachte, dass apple dieser sieg erst in dritter instanz aufgrund einer „klanglichen zeichenähnlichkeit“ gelungen sei. weiter heißt es: „die richter gestehen der namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige idee und man muss auch erstmal darauf kommen. eine humorvolle oder parodistische auseinandersetzung […] vermag der senat aber nicht erkennen.““

schade für koziol, die sich jetzt einen neuen namen für den übrigens sehr schönen eierbecher ausdenken müssen. und ein herzlicher glückwunsch geht an die freunde von apple für diesen historischen sieg!

via macboard, heise online