Appell an deutsche Historiker

Appell an deutsche Historiker

von Richard-Wilhelm von Neutitschein

Mein Artikel vom 6. März 2012 “Wer verschanzt sich hinter §130?” über das unerträgliche Menschenrechts- und Justizverbrechen gegen die Meinungsfreiheit im BRD-Regime wurde unterdessen mit einer eigenen Vorrede versehen an über 2000 Empfänger allein im Bereich der akademischen Geschichtsforschung versandt: An alle Universitäts-professoren und die wissen-schaftlichen Mitarbeiter der entsprechenden Lehrstühle in Deutschland.

Einiges deutet darauf hin, daß auch in diesen Reihen das Unbehagen wächst, Lehrender und Forschender eines damit Unrechtsregimes zu sein, das seine aus politischen Gründen gewünschte Sichtweise über den “Holocaust” vom Volk als Lippenbekenntnis dadurch gewaltsam erzwingt, daß zur Abschreckung jeden Ansatzes eigenständigen kritischen Denkens und offen geäußerter, ganz natürlicher Zweifel, menschenverachtende menschenrechtswidrige Menschenjagden zur Meinungsverfolgung Andersdenkender veranstaltet werden. Gegen jene wahrheitssuchenden Menschen, die als Revisionisten in unwiderlegbarer Beweisführung auf die Widersprüche in der offiziellen Darstellung hinweisen.

Die Revisionisten erheben nicht den Anspruch, im Alleinbesitz der geschichtlichen Wahrheit zu sein; aber sie erheben den Anspruch auf ihr Recht, das, was sie in einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema als Wahrheiten zu erkennen glauben, in freier Meinungsäußerung ihrer Ansichten offen darzulegen, so daß sich andere Menschen unter Einbeziehung auch dieser ihrer Sichtweise eine freie und unzensierte eigene Meinung aufgrund eines möglichst facettenreichen Quellenmaterials unzensiert und frei von Angst vor Strafe für kritisches Denken bilden können.

Ist das denn zuviel verlangt, wenn man den Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechtserklärung zugrundelegt:“Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten”?

Jede auch nur ein bißchen gründlichere Beschäftigung mit dem Thema zeigt auf: So, wie in den Geschichten vom “Holocaust” behauptet, kann dieser völlig unmöglich stattgefunden haben!

Es geht also nicht darum, abzustreiten, daß es eine Judenverfolgung gab, daß es Konzentrationslager gab, daß es Härten gegen Juden gab – das streitet niemand ab. Aber es muß in einer doch angeblichen Demokratie möglich sein, in einer freien öffentlichen Diskussion auf im einzelnen und ganz konkret belegte Zweifel hinzuweisen, was die im übrigen auch noch mit weitreichenden finanziellen und politische Interessen ganz unmittelbar verbundene offizielle, per Strafandrohung gewaltsam erwungene Version vom “Holocaust” betrifft. Es muß in einem doch angeblich freiheitlichen Rechtsstaat straflos möglich sein, in freier persönlicher Meinungsäußerung auf die haarsträubenden Widersprüche in der, verdächtig genug, eben auch als finanzielles und politisches Erpresserinstrumentarium diendenden offiziellen Version vom “Holocaust” hinzuweisen. Es muß möglich sein, in einer freien und sachlichen Diskussion die haarsträubenden Ungereimtheiten in den Erzählungen vom “Holocaust” im Zusammenhang zu untersuchen mit den bereits als haltlose Lügen aufgeflogenen Holocausterzählungen von Seife aus Judenfett, Menschengaskammern in Dachau, Glühplatten und Förderbändern zur Menschenmassenvernichtung, Giftgas mit “verzögerter Wirkung”, so daß die Opfer noch von der Gaskammer zu den Massengräbern laufen konnten, um dort plötzlich tot zusammenzubrechen, Blutfontänen aus Massengräbern, Feuersäulen aus Krematoriumsschornsteinen und was der Absurditäten mehr sind. Die aber allesamt in die “Offenkundigkeit vom Holocaust” eingeflossen sind, diese als strafrechtliche, als tatbestandliche Voraussetzung bildend.

Es muß einem freien Menschen noch dazu in einer vorgeblichen Demokratie möglich sein, die Geschichten vom “Holocaust” kritisch zu hinterfragen und seine persönliche Meinung dazu auch unter der Darlegung seiner Zweifel offen zu äußern! Alles andere ist ein Verbrechen gegen das allergrundsätzlichste Recht der Meinungsfreiheit. Und es ist ein Verbrechen gegen die Würde des Menschen. Denn wenn es überhaupt eine Würde des Menschen gibt, dann besteht diese zuallerst darin, daß der Mensch als geistiges Wesen das unbedingte Recht der Würde der Geistesfreiheit haben muß, alles, was man ihm erzählt, selber kritisch zu überprüfen und dann in freier Meinungsäußerung sein ganz persönliches Urteil darüber offen zum Ausdruck zu bringen, ohne daß er dafür strafrechtlich belangt wird.

Die Würde des Menschen gebietet es, daß der Mensch das Recht haben muß, das eine Lüge zu nennen, was er nun einmal für eine Lüge hält!

Richard Wilhelm von Neutitschein
21. März 2012, Frühlingsanfang

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Appell an deutsche HistorikerVORREDE AN DIE DEUTSCHEN HISTORIKER

Ist es möglich, wissenschaftlich und noch mehr moralisch, mit einer charakterlichen Haltung Lehrender der Geschichte zu sein in einem Regime, das Andersdenkende zu einer gesetzlich vorgeschriebenen “amtlichen” Geschichtsversion verfolgt und als politische Häftlinge ins Gefängnis sperrt?

Ist es den Fachhistorikern möglich, moralisch und noch mehr wissenschaftlich, eine mit finanziellen und politischen Interessen in engstem Zusammenhang stehende, originär der Greuelpropaganda der Siegergeschichtsschreibung entspringende Version vom “Holocaust” zu lehren, im Wissen darum, daß diese Version nur dadurch im Bestand gehalten werden kann, daß man die revisionistischen Kritiker dieser Version strafrechtlich verfolgt und ins Gefängnis sperrt und dieser revisionistischen Sicht somit gewaltsam und abscheulich die Möglichkeit nimmt, sich im freien und unzensierten Diskurs angstfrei und unbehindert darzulegen?   

Mit ihrem feigen, vielleicht auch nur gleichgültigen Schweigen zum Verbrechen der Meinungsverfolgung für vom strafrechtlich Vorgeschriebenen abweichende persönliche Ansichten zur Darstellung des “Holocaust” schreibt die intellektuelle Elite der Geschichtswissenschaft heute Geschichte für morgen. Für bald schon schreibt sie diese, mit dem Kainsmal auf der Stirn; sie schreibt es für die Zeit, wenn man dieses gleichgültige Schweigen der intellektuellen Elite zum Verbrechen der Meinungsverfolgung für persönliche Zweifel an einer interessengebundenen Darstellung einer vom Gesinnungsstrafrecht diktierten Geschichtsschreibung nicht mehr verstehen können wird, wenn man im Rückblick nur Ekel und Abscheu darüber empfinden können wird. Unverständnis über dieses Schweigen der intellektuellen Eliten von heute zum Verbrechen der Verfolgung von Menschen nur wegen deren mißliebiger persönlicher Meinungsäußerung ihrer abweichenden Ansichten zu einer vom Strafgesetz diktierten alleingültigen Interpretation der Geschichte.

In ihrem heutigen Schweigen liegt die schwere Schuld derer, die das Vergangene erforschen und die aber doch heute aufschreien müßten, damit das heute zu ändernde Unrecht nicht die dann nicht mehr zu ändernde Geschichte von morgen wird. Heute, und mit dem kategorischen Imperativ auf die persönliche Verantwortung von jedem einzelnen, muß der Aufschrei kommen, der Protest, nicht morgen mit den scheinheiligen Fragen über vergangenes Unrecht: “Ach, wie konnte das denn nur geschehen? Wie war das nur möglich? Warum denn nur haben damals alle geschwiegen und hat niemand etwas dagegen gesagt?”

Kain, wo ist dein Bruder Abel?

 

den Anschreiben folgt dann der uns bekannte Artikel:

WER VERSCHANZT SICH HINTER §130?


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