Anwalt mahnt Anwalt: fehlendes Impressum bei XING?

Von Schriftarchitekt @christianallner

Anwälte gegen Anwälte?
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Langsam wird die Lage etwas, wie formuliere ich es am besten, absurd? RA Thomas Schwenke, ein in Netzkreisen aktiver und beliebter Online-Anwalt, wurde von einem Kollegen abgemahnt. Herr Schwenke hat sich angeblich Wettbewerbsvorteile verschafft, indem er auf seinem XING-Profil kein Impressum angab.


Wettbewerbsvorteil durch fehlendes Impressum
Da das Impressum zum Wettbewerbsrecht zählt, ist es für geschäftsmäßig und geschäftlich agierende Personen nötig. Eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum ist dann rechtlich in Ordnung, wenn es sich um ein Telemedium gem. § 5 TMG handelt. Inzwischen haben wir bei Facebook und Twitter häufiger Abmahnungen erlebt, weil dort das Impressum fehlt.
Doch brauchen wir ein Impressum für's Profil? Freiberufler und (Kleinst-)Unternehmer auf jeden Fall. Auch private Profile werden häufig für Werbung oder Gewerbliches genutzt, was mindestens einer geschäftsmäßigen Nutzung entspricht. Dieser rechtliche unklare Zustand wird meist dadurch geheilt, dass niemand davon Kenntnis nimmt. Doch angreifbar sind Sie - in meiner Onlinerecht-Reihe "DE jure" behandele ich u.a. solche Themen.


Mein Tipp: Telemedium erkennen und Impressum platzieren
Die Faustregel für Telemedien: Sobald man einen eigenen Websitebereich unterhält und dort statische Inhalte einpflegen kann, zählt dies als Telemedium. Für die verschiedenen Telemedien gibt es bislang mehrere Möglichkeiten, das Impressum unterzubringen:

  • Impressum-Tab (Facebook): Sie können bis zu drei Tabs auf Ihrer Facebookseite individualisieren. Dort können Sie ein personalisiertes Impressum reinsetzen.
    Gefahr beim Impressum-Tab: Mobile Versionen der Seite (Smartphone, Tablet etc.) zeigen die Tabs häufig nicht an. Somit könnten Sie dafür abgemahnt werden.
  • Link im Infobereich (Facebook + Twitter): Aus meiner Sicht die bislang noch beste Praxis. Ein Verweis "Zum Impressum" samt Link oder Kurzlink zur Impressumsseite der eigenen Website.
    Gefahr beim Link: Nicht alle Gerichte sind der Meinung, dass dieser Link "einfach" zu erkennen ist.
  • Verweis im Infobereich (Facebook): Es wird ein Verweis gesetzt und in der Langbeschreibung nach dem Klicken auf den Infobereich das Impressum eingefügt.
    Gefahr beim Verweis: Nicht alle Gerichte sind der Meinung, dass dieser Verweis "einfach" zu erkennen ist.
  • Link im Hintergrundbild (Facebook + Twitter): Der bislang neueste Vorschlag: Im großen Hintergrundbild bei Facebook bzw. dem etwas kleineren Coverbild bei Twitter den Link zum Impressum unterbringen.
    Gefahr beim Link: Es muss sich noch herausstellen, ob Gerichte das als einfach erachten bzw. das anstrengende Tippen nicht irgendwann als "unzumutbar" verurteilen.
  • XING-Impressum anlegen (XING): Da XING ein deutsches Unternehmen ist, bietet es die Möglichkeit, ein eigenes Impressum anzulegen. Klicken Sie einfach auf Ihr Profil und dort rechts unten auf "Impressum anlegen".
    Gefahr beim Impressum anlegen: Es könnte nicht anerkannt werden, wie bei RA Schwenke geschehen. Doch im Normfall sollten Sie damit relativ abgesichert sein, so lange es aktuell gehalten ist!