Anträge zu Bildung und Teilhabe künftig zügiger entscheiden

Anträge zu Bildung und Teilhabe künftig zügiger entscheiden

Gera. Stadt setzt auf mehr Mitarbeiter, neue Struktur bei Bearbeitung und offensive Information Die Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden in der Stadtverwaltung künftig zügiger entschieden. „Wir dürfen dafür insgesamt nicht mehr länger als vier Wochen benötigen, vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig“, betont Sozialdezernentin Sandra Schöneich. Sie informierte am Dienstag in einer eigens zu diesem Thema anberaumten gemeinsamen Sitzung die Mitglieder der Ausschüsse Sozial, Gleichstellung und Gesundheit, Jugendhilfe, Bildung und Sport sowie Haushalt und Finanzen über den aktuellen Stand und geplante Maßnahmen.

Das 2011 drei Monate rückwirkend umzusetzende Gesetz, neue Arbeitsabläufe und zu wenig Personal nannte sie als Hauptgründe für die verzögerte Bearbeitung der Anträge. „Diese Schwierigkeiten beim Start konnten wir bis Anfang dieses Jahres abbauen, doch wir müssen weiter optimieren.“ Deshalb wurden die gesamten Abläufe rund um das BuT auf den Prüfstand gestellt. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mindestens sechs statt der für dieses Jahr geplanten vier Stellen benötigen“, macht die Dezernentin deutlich. Diese Verstärkung werde kommen. 2011 hätten 55,6 Prozent der 5.250 anspruchsberechtigten Geraer Kinder Anträge gestellt.

In diesem Jahr rechne sie mit deutlich mehr. Wichtig sei auch das reibungslose Zusammenwirken aller am BuT-Prozess Beteiligten, etwa Essenanbieter, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten sowie dem Jobcenter, wobei mit diesem die finanziellen Modalitäten neu zu regeln seien. Komplett überarbeitet wurden die Antragsvordrucke in den Passagen, für die die Kommunen verantwortlich zeichnen. „Wir haben sie für die Bürger verständlicher formuliert und übersichtlicher gestaltet. Damit wollen wir erreichen, dass die Anträge gleich beim ersten Mal vollständig sind und sich zusätzliche Nachfragen verringern.“ Dadurch könne das Team konzentrierter arbeiten.

Außerdem wurde die Bearbeitung auf eine Akte je Kind umgestellt, so dass auch gegenseitige Vertretungen besser abgesichert seien. Bisher erfolgte dies nach Bedarfsgemeinschaften. Außerdem hatten sich die Mitarbeiter auf eine bestimmte Leistung innerhalb des Paketes spezialisiert. Als „besonders wichtig“ bezeichnete Sandra Schöneich die Information all derer, die Anspruch auf die BuT-Leistungen haben, denn „bei vielen Geraern ist das noch gar nicht angekommen“. So werden Kindertagesstätten und Sekretariate der Schulen nochmals detailliert über die Möglichkeiten der Teilhabe in Kenntnis gesetzt. Außerdem wollen die zuständigen Mitarbeiter das BuT bei Elternabenden vor jedem neuen Schuljahr sowie in Elternbriefen vorstellen. Dabei werden die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch beschrieben und gezielt Hinweise zum Ausfüllen der Anträge gegeben.

Geprüft werde auch, ob das Jobcenter Anträge automatisch mit seinen Bescheiden nach dem Sozialgesetzbuch II verschicken kann. Den Ausschussmitgliedern werde zudem empfohlen, die durch den Gesetzgeber noch nicht aufgehobene Ungleichbehandlung bei Kindern, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, in Gera aufzuheben, damit auch diese alle BuT-Leistungen erhalten, sagte Schöneich. „Mit einem positiven Votum würde diese Vorgehensweise auf breiter politischer Basis stehen.“



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