Antje Mönning aus Lüdinghausen und ihr Parkplatz-Striptease

Antje Mönning aus Lüdinghausen und ihr Parkplatz-StripteaseDie in Lüdinghausen aufgewachsene bekennende Exhibitionistin Antje Mönning stand vorgestern in Kaufbeuren vor Gericht, weil sie einem Strafbefehl über 1.200 € wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ widersprochen hat.

Die massiven Sicherheitsvorkehrungen in dem normalerweise eher beschaulichen Amtsgericht Kaufbeuren waren an diesem Dienstag enorm. Die Besucher mussten nicht nur durch eine Sicherheitsschleuse (inklusive Leibesvisitation), und gleich sechs Polizisten, einer mit schusssicherer Weste, saßen im Gerichtssaal.

Eine gut aussehende Rothaarige strippt – und ein Bulle fühlt sich belästigt…

Frau Mönning wird „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ vorgeworfen. In der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ spielt sie ausgerechnet eine Nonne, aber im Juni dieses Jahres benahm sich die hübsche Schauspielerin auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu wohl eher unkeusch.

Vor drei Männern hatte sie im Sommer auf diesem Parkplatz in einem durchsichtigen Shirt und kurzem Röckchen posiert und dabei auch den Rock angehoben, unter dem sie nichts trug. Böse Antje! *lach*

Bilder zu Antje’s Striptease auf YouTube

Zwei der Zuschauer stellten sich als Zivilpolizisten heraus, der Dritte war ein Lastwagenfahrer, der sich über den Parkplatz-Strip nicht unbedingt geärgert, sondern ganz ausdrücklich sehr erfreut hat.

Auf die entsprechende Frage des Richters antwortete einer der Polizisten wohl eher pflichtschuldig oder möglicherweise auch aus Angst vor seiner Ehefrau „Belästigt eher – für mich persönlich war es nicht schön, das anzuschauen“. Vielleicht steht dieser Polizist ja auch mehr auf fette Rubensweiber.

Aus Sicht Mönnings und ihrer beiden Verteidiger geht es in Kaufbeuren um viel mehr als nur um die Frage, ob sie am Ende verurteilt wird.

Menschen sollten „ein freies Leben führen“, sagt die Schauspielerin. Sie zeige sich „gerne nackt“. Die Schauspielerin aus Lüdinghausen wünscht sich: „Der Umgang mit Nacktheit sollte etwas ganz Selbstverständliches sein.“

Mein Kommentar zu der strippenden Fernseh-Nonne

Antje Mönning aus Lüdinghausen und ihr Parkplatz-StripteaseIch für meinen Teil als bekennender 68er hätte die Show auch ganz sicher genossen – die Lady entspricht dazu auch noch exakt meinem persönlichen Schönheitsideal.

Besser eine gut aussehende, lasziv strippende Fernseh-Nonne als Tausende Kinder poppende katholische Priester…

In Deutschland können übrigens nur Männer wegen Exhibitionismus angeklagt werden. In dem entsprechenden Paragrafen heißt es wörtlich: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Von Frauen ist in dem vermutlich sogar grundgesetzwidrigen Paragraphen keine Rede.

Kommentar von einer Strafrechts-Professorin

Elisa Hoven, Strafrechts-Professorin an der Uni Leipzig, sagt zu dem „Fall“: „Da wird wohl über einen Umweg versucht, eine strafbare Handlung auszumachen.“

Für eine Erregung öffentlichen Ärgernisses brauche es aber eindeutig eine sexuellen Handlung von einiger Erheblichkeit, „etwa Selbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr“. Das sei hier aber nicht passiert.

Hoven fordert wie auch viele andere Strafrechtsexperten, die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ komplett aus dem Strafrecht zu streichen. Auch der Exhibitionismus-Paragraf müsse geändert werden: „Warum sind nur Männer erfasst?“, fragt die Professorin.

„Dahinter steht die ziemlich antiquierte Vorstellung, dass sich Männer – und auch Frauen – durch weibliche Sexualität nicht belästigt fühlen dürfen.“ Aber auch Männer hätten „das Recht, von exhibitionistischen Handlungen verschont zu bleiben“. Für die Professorin aus Leipzig ist eines klar: „Gleichberechtigung muss in beide Richtungen gehen.“

Bilder: Wikipedia, Marina1712, CC BY-SA 3.0
„Red Lady“ vom Lüdinghauser Künstler Thomas Peuter CC BY-SA 4.0

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