Das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten ist längst fester Bestandteil unseres Alltags. Doch nicht nur die Art der Kommunikation hat sich verändert. Ganz nach dem Motto: Der Handel im Wandel, wirkt sich das Internet auch auf unser Kaufverhalten aus. Online-Shopping lässt Käuferherzen höher schlagen und spätestens, wenn der virtuelle Hammer fällt und der Zuschlag erteilt wird, ist klar, dass wir uns auf einer Auktionsplattform befinden. Richtig interessant wird es, wenn sich eine solche Plattform auf den Antiquitäten- und Kunsthandel spezialisiert hat. Denn hier warten im wahrsten Sinne des Wortes einige „Schätzchen“ auf den neuen Besitzer.
Auctionata – virtuelles Auktionshaus mit Stil und Sachverstand
Für Käufer und Verkäufer ganz einfach
Auf der Startseite gibt ein Kunstsachverständiger die Empfehlung des Tages ab. Doch bevor es so weit kommt, wird das gute Stück erst einmal ausführlich begutachtet. Nachdem ein potenzieller Verkäufer Auctionata kontaktiert hat, begeben sich erfahrene Experten auf den Weg und schätzen den Gegenstand. Kommt es zu einem Vertrag, wird das Objekt nach Absprache versteigert. Hier zeigt sich Auctionata erfreulich schnell. Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung des Kaufbetrages vergehen nach Aussage des virtuellen Auktionshauses in der Regel nicht mehr als 60 Tage. Mit dem Rundum-Service kümmert man sich um die professionelle Beschreibung des Objekts, stellt den Fotoservice sicher und kümmert sich um Transport und Einlagerung. Die Exponate werden dann entweder im Rahmen einer Auktion versteigert oder in der Galerie zum Kauf angeboten. Auch der Käufer profitiert von der logistischen Kompetenz. Nach Zahlungseingang der ersteigerten Objekte liefert man nach Absprache mit dem Kunden die Ware persönlich an. Eine kleine rechtliche Besonderheit ergibt sich durch den Umstand, dass man sowohl als gesetzlich anerkanntes Auktionshaus wie auch als Online-Shop agiert. Nach dem Fernabsatzgesetz gewährt Auctionata seinen Online-Shop-Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht darf bei einer Objektersteigerung nicht in Anspruch genommen werden. Doch selbstverständlich gilt auch hier die gesetzliche Gewährleistung und darüber hinaus gibt das Online Auktionshaus Auctionata 25 Jahre Echtheitsgarantie. So steht dem „Antiquitäten kaufen auf die moderne Art“ nichts mehr im Wege.