Wie der Kreisverband Aachen berichtet, hat der SPD-Parteivorstand den Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen der Mitgliedschaft in der SPD und in der VVN-BdA am 25 Oktober aufgehoben haben. Dies ist in Zeiten von zunehmendem Rassismus und immer größer werdender Intoleranz in unserer Gesellschaft, definitiv eine erfreulich Mitteilungen. Zur Aufhebung des Verbotes dürfte, neben der Erkenntnis, dass Antifaschismus Teil der SPD-Parteiräson sein sollte und man Antifaschisten nicht ausschließen sollte, auch die SPD-Bundesgeschäftsführerin Kluge beigetragen haben, welche Mitglied beim VVN-BdA ist.
Der aufgehobene Beschluss
Hier nun der Verbotsbeschluß, sowie die Änderung:
Beschluss des Parteitages 1948
Die Sozialdemokratische Partei stellt fest, dass die Mitgliedschaft in der VVN unvereinbar ist mit der Mitgliedschaft in der SPD. Hieraus ergibt sich für die SPD als politische Organisation die Verpflichtung, im Rahmen der Möglichkeiten und der in Vorbereitung befindlichen Gesetze einer Wiedergutmachung gegenüber Antinationalsozialisten das Wort zu reden, die den berechtigten Ansprüchen und der Verpflichtung des Volkes gegenüber den Vorkämpfern der Freiheit in weitestem Maße gerecht wird.
(Jahrbuch 1948-49, Seite 113)
Der Beschluss wird gem. § 6 Absatz 2 Satz 3 Organisationsstatut aufgehoben.
25.10.2010