Antidiskriminierungsstelle findet Genitalverstümmelung bei Jungen nicht schlimm

genitalverstuemmelung-beschneidung-penis-junge-zirkumzision-circumcisionVor ein paar Monaten habe ich, wie man unten genannter Antwort entnehmen kann, die Antidiskriminierungsstelle angeschrieben. Ich hatte mich darüber beklagt, das für weibliche Genitalverstümmelung  ein zusätzlicher Strafparagraf eingeführt werden soll. Deswegen machte ich die Herren und Damen darauf aufmerksam, das in allen Ländern, wo weibliche Genitalverstümmelung stattfindet, die Jungen ebenfalls grausam beschnitten werden. Ein Beispiel habe ich in diesem Blog unter dem Titel “Penis Beschneidung kostet Leben” bereits eingestellt [hier]

Als ich folgende Antwort von der Antidiskriminierungsstelle erhielt, verschlug es mir allerdings die Sprache - aber lest selbst.

Sehr geehrte Frau …,

ich komme zurück auf Ihre E- Mail vom 17. Februar 2010. Sie sprechen sich - ausgehend vom Gesetzentwurf des Bundesrates zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien - dafür aus, auch die Beschneidungen von Jungen unter Strafe zu stellen.

Dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Beschneidung von Jungen stellt unbestritten einen körperlichen Eingriff dar, der grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Körperverletzungsdelikte fällt (§§ 223ff. STGB). Der Tatbestand der Körperverletzung  ist erfüllt, wenn das Opfer körperlich misshandelt, also in seinem körperlichen Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigt, oder an der Gesundheit geschädigt wird. Das ist zunächst bei der Beschneidung von Jungen und Männern der Fall, in der Regel auch mittels “eines gefährlichen Werkzeugs” (§ 224 Absatz 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).

Abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls kann die Beschneidung von Jungen und Männern allerdings wegen der Einwilligung  in den Eingriff gerechtfertigt sein, was die Strafbarkeit ausschließen würde. Die Einwilligung ist allerdings unbeachtlich, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt (§ 228StGB). Bei der Abwägung finden auch besondere Umstände Berücksichtigung, wozu unter anderem neben einem religiösen Hintergrund und der damit einhergehenden Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Abs. 2 GG auch das Alter des Opfers zählen können.

Soweit es sich um Minderjährige handelt, werden sie selbst in der Regel keine wirksame Einwilligung erteilen können, da es an Tragweiteermessen bezüglich der Folgen fehlen wird (vgl. Jerouschek, NStZ 2008, S. 313, 318). Eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist grundsätzlich möglich, allerdings bedarf es auch hier einer einzelfallbezogenen Prüfung - insbesondere im Hinblick auf Folgen des Eingriffs.

Die Beschneidung weiblicher Genitalien, die in aller Regel erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen hat, ist deshalb grundsätzlich sittenwidrig, so dass eine Einwilligung ausscheidet.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen zunächst weiter helfen und verbleibe…

Ein Umdenken ist weit und breit nicht in Sicht. Wie soll das auch funktionieren, wenn sich sogar Männer bei der Beschneidung von Jungen den westlichen Standard vorstellen. Das Jungen ebenso grausam verstümmelt werden wie Mädchen, das wollen die meisten Menschen doch gar nicht wissen. Mit Erzählungen kommt man da nicht weiter, die haben nur die Bilder der weiblichen Genitalverstümmelung aus dem Fernsehen im Kopf. Solange aber Medien über männliche Genitalverstümmelung viel weniger berichten als über die weibliche, solange wird ein umdenken nicht möglich sein.

WikiMANNia: Genitalverstümmelung • David Reimer
FemokratieBlog: Suchergebnisse Genitalverstümmelung
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Keine Unterschiede Genitalverstümmelung Junge vs. Mädchen
“Die meisten Männer haben später Probleme. Ich kann vor einer Beschneidung nur warnen!”


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