Anmaßender Amtsträger: Die Geiselnahme des Demonstrationsrechts

Sie haben sicher erwartet, dass der heutige “Klodeckel” im Zusammenhang mit dem jüngsten islamistischen Terror stehen würde. Doch dazu ist in den vergangenen Tagen fast alles gesagt worden. Ich warne schon lange vor der Verharmlosung einer Religion, die von Radikalen allzu leicht missbraucht werden kann, weil sie sich in ihrem Lebenszyklus eben erst dort befindet, wo auch das Christentum etwa 1300 Jahre nach seiner Begründung stand. Nein, heute soll es nicht um den Islam und den Islamismus gehen, sondern um einen politischen Amtsträger, den ein deutsches Gericht an seine Pflicht zur Neutralität erinnern musste. Der Richterspruch ist ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der sich Volksvertreter aller Ebenen immer häufiger das Recht herausnehmen, die grundgesetzlich garantierten Rechte zu torpedieren. Es reicht der Politik offenbar nicht mehr, die Bürger dieses Landes immer weiter zu entmündigen, sie gefällt sich zunehmend darin, Teile der Bevölkerung in Misskredit zu bringen oder gar zu Aktionen gegen Andersdenkende aufzurufen. In die unrühmliche Schar der “Wutpolitiker” reihte sich unlängst auch Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel ein.

Der SPD-Politiker hatte auf der Internetseite der Stadt für eine Gegendemonstration gegen die Düsseldorfer PEGIDA-Bewegung geworben, die am kommenden Montag einen Schweigemarsch durch die Stadt plant. Darüber hinaus forderte er alle lokalen Unternehmer auf, seinem Beispiel zu folgen und während der Demonstration die Lichter in ihren Firmenbüros auszuschalten, wie dies auch im Düsseldorfer Rathaus geschehen werde. Das Verwaltungsgericht pfiff Geisel am Freitag zurück: Der Aufruf musste umgehend von der städtischen Internetseite gelöscht werden. Geisel könne sich als Privatmann und Politiker äußern, es sei aber rechtswidrig, die Ressourcen der Stadt für seine persönlichen Anliegen zu missbrauchen. Als Amtsträger habe er sich an das Neutralitätsgebot zu halten. Natürlich wird sich der derart Gescholtene nicht mit der Ohrfeige des Gerichts zufrieden geben. Doch so sehr man die Gesinnung der Urheber der PEGIDA-Bewegung ablehnen mag, so richtig ist die Entscheidung des Gerichts. Es steht keinem Volksvertreter zu, darüber zu befinden, wer demonstrieren darf und wer nicht.

Und was die Teilnehmer an den PEGIDA-Demonstrationen angeht, scheint eines klar: Der weit überwiegende Teil ist weder ausländerfeindlich noch islamophob oder sonst irgendwie radikal eingestellt. Die vielen zehntausend Bürger, die bei den PEGIDA-Märschen mitlaufen, tun dies vor allem, weil sie verzweifelt nach einer Möglichkeit suchen, ihren Unmut über den Missbrauch der Demokratie durch Politik und Parteien zum Ausdruck zu bringen. Dass selbst den höchsten Repräsentanten des Landes nicht mehr einfällt, als diese Menschen zu verunglimpfen, sagt alles über den Zustand unserer Gesellschaft. Wer bei Fragen der Integrationspolitik ausschert, wer sich dem Mainstream widersetzt, wer seine Stimme gegen die vier sozialdemokratischen Parteien im Bundestag erhebt, gilt schnell als rechtsradikal oder rassistisch. Im besten Falle darf er sich mit dem Titel “Wutbürger” schmücken, in dem allerdings nur zum Ausdruck kommt, dass er nicht wirklich ernst zu nehmen sei. In Düsseldorf hat die Meinungsfreiheit gesiegt, doch der intolerante Mainstream fordert täglich neue Opfer. Wie lange können uns die Gerichte noch vor den Übergriffen linker Politik schützen?


Tagged: DÜGIDA, Düsseldorf, Geisel, Islamismus, Meinungsfreiheit

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