Anleitung Drohne registrieren in Thailand

Erstellt am 3. Januar 2022 von Stefaninthailand.de @ThailandStefan

Ich habe jetzt also auch so ein Spielzeug. Nachdem mir ein unwiderstehliches Angebot gemacht wurde, konnte ich einfach nicht mehr anders. Nun lasse ich meine Drohne in Thailand fliegen.

Die Fotos und Videos im Internet sind meist spektakulär. Allein schon die ungewohnte und für Menschen schwer zu erreichende Perspektive macht die Aufnahmen außergewöhnlich. Dass Thailand mehr als ausreichend Motive bietet, macht es zudem sehr verlockend.

Als guter Deutscher erwog ich von Anfang an, die Drohne zu registrieren, um eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Mein thailändisches Umfeld überraschte mich aber auch mit Ermahnungen die offizielle Genehmigung für eine Drohne in Thailand einzuholen.

Denn tatsächlich ist es, anders als von manchen behauptet, nötig auch eine kleine Drohne zu registrieren. Nur wenn sie unter 2 kg wiegt und KEINE Kamera hat, muss sie nicht bei der CAAT registriert werden. Bei der NBTC muss auch dann eine Genehmigung eingeholt werden. Vielleicht denkst du, du kommst ohne durch, vielleicht wirst du nicht erwischt. Ich möchte dieses Risiko nicht eingehen.

Tante Google half mir bei der Recherche, wie die Registration der Drohne abläuft. Leider fand ich nur nicht mehr ganz aktuelle Informationen. Daher hier eine aktuelle Anleitung zum Drohne registrieren in Thailand.

Im Wesentlichen sind es 2 Stellen bzw. Ämter, bei denen das unbemannte Fluggerät gemeldet werden muss. Bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) wegen der Funksteuerung und bei der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) wegen der Nutzung des Luftraums.

WICHTIG: Anders als in älteren Artikeln auf diversen Webseiten können beide Genehmigungen online beantragt werden. Der komplette Prozess ist also vom Schreibtisch aus möglich. Zum Fliegen sollte man dann aber schon raus gehen.

TIPP: Für Übersetzungen von English nach Deutsch benutze ich DeepL. Das kostenlose Programm ist noch besser als Google Translator.

TIPP: Zum Ausfüllen von Formularen am Computer nutze ich Adobe Acrobat Reader DC, mit dem Smartphone die App Adobe Fill&Sign.

Drohne registrieren in Thailand - 3 Schritte

Bei der NBTC holst du die Genehmigung für die Funksteuerung ein. Seit neuestem ist das auch online möglich. Die Genehmigung zum Fliegen in Thailand, also die Nutzung des Luftraums, holst du bei der CAAT ein. Dafür benötigst du eine Drohnenversicherung.

NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission)

Ich hatte noch die Information, dass dies in einem Büro der NBTC erledigt werden müsste. Also ging ich in Chiang Rai zur Provinzverwaltung (allgemein Sala Glang genannt). Dort im Raum 3.5 (3. Stock rechts, an dem Logo mit dem roten Garuda leicht zu erkennen) fand ich enorm hilfsbereite Mitarbeiter in einem viel zu kleinen Büro. Tatsächlich wurde ich aufgefordert, mich an einen der Computer zu setzen und die Anmeldung unter Anleitung selbst durchzuführen.

Du kannst das auf der Webseite auch selbst machen: https://anyregis.nbtc.go.th

Melde dich zunächst auf der Seite an mit „ sign in " rechts oben.

Danach kannst du dich mit dem neuen User einloggen. Klick im Menü auf " Request Form - UAV's Radio Equipment Registration - new registration of drone "

Diese Seite fragt dich nach etlichen Daten. Für die Registrierung brauchst du:

  • Reisepass
  • Visum (oder Einreisestempel)
  • Owner Declaration of Conformity (ODoC)
  • Fotos von Drohne
  • Foto von QR Code mit Seriennummer Drohne
  • Foto von Controller mit Seriennummer
  • Rechnung incl. Steuer (scheint nicht obligatorisch zu sein, aber ich wurde dazu aufgefordert)
Klick auf das Bild um die ganze Seite zu sehen Check Status

Nach der Eingabe und dem Klick auf „ Apply" kannst du deinen Status checken im Menü unter "R equest Form - Track Request Status "

Bezahlung

Per Mail wurde ich aufgefordert die Rechnung von 214 THB zu begleichen. Das kann entweder in bar im Büro oder per Online-Banking erfolgen. Offensichtlich kann man auch bei der Kasikorn-Bank am Schalter bezahlen. Dazu sollte man den Ausdruck der Zahlungsaufforderung dabeihaben.

Erfolgsmeldung

Die Erfolgsmeldung kam per Mail innerhalb weniger Tage:

„Your UAV'S RADIO EQUIPMENT REGISTRATION request has passed. Approval has been approved.
You can check or download a document of a radiocommunication certificate for non-pilot aircraft. For general use (Certificate of Registration for Radio Communication in Unmanned Aerial Vehicles (UAV)) from this link ..."

Drohnenversicherung

Für die Registrierung bei der CAAT braucht eine Drohne in Thailand bzw. deren Pilot eine Versicherung. Dazu habe ich verschiedene Angebote eingeholt.

Ich fand die thailändischen Versicherungen von AA Insure und . Zusätzlich hatte ich bei noch eine weitere gesehen. Die von FEIC und die von Thaiger vermittelte Versicherungen waren preislich gleich, aber letztere hatte einen noch günstigeren Plan. Dabei wird die Zahlung einer Kaution ausgeschlossen.

1299 THB pro Jahr war damit das günstigste Angebot, das ich für meine DJI Mavic Air2 gefunden habe. Das neuere Model 3 dürfte genauso gehandhabt werden.

Für das Angebot wurde angefordert:
  • Insured name (mein Name)
  • Brand (Marke)
  • Model
  • Purchase date (Kaufdatum)
  • Year of manufacture (Herstellungsjahr, findet sich auf dem Aufkleber auf der Box bei U/C)
  • Cost (Preis)
  • Serial number (Seriennummer)
  • Weight including equipment (Gewicht in kg incl. Ausrüstung)
Für den Abschluss wurde zusätzlich angefordert:
  • Effective date (Start der Versicherung)
  • Copy of ID/Passport (Reisepasskopie)
  • Picture of Drone (Foto der Drohne)
  • Adresse
  • Prefered payment method after the application is approved: (Zahlungsmethode)
    • A - Credit card - will require to fill up a form (Kreditkarte, Formular muss ausgefüllt warden)
    • B - Bank transfer - just need to send a screenshot as proof of payment once done (Überweisung mit einem Foto oder Bildschirmabgriff der Bestätigung)

Wenn du vom Ausland nach Thailand überweisen willst, empfehle ich Wise (ehemals Transferwise). Die Überweisung läuft dann transparent, günstig und schnell ab. Den Vorgang habe ich im Artikel beschrieben.

CAAT

Unter www.caat.or.th/uav musst du dich zunächst als Nutzer anmelden, bevor du deine Drohne registrieren kannst. Die Genehmigung ist kostenlos.

ACHTUNG: Die Registrierung funktioniert nur mit Google Chrome.

Zum Registrieren klicke auf "drone register" klicken.

Auf der nächsten Seite müssen bei allen drei Reitern die Checkbox „ accept " ganz unten angeklickt werden. Les dir diese Regeln durch. Sie sind zum Teil wichtig damit du weißt, wo und wie du deine Drohne überhaupt nutzen darfst.

Die Self Declaration ist ein Formular, in dem du erklärst, dass du geeignet bist ein unbemanntes Flugobjekt in Thailand zu fliegen und die geltenden Regeln einhalten wirst. Wenn du noch nie in Thailand gerichtlich verurteilt wurdest, kannst du getrost beide Felder ankreuzen.

Nachdem die Registrierung bestätigt wurde, kannst du dich auf der Seite einloggen.

Nun wird die Eingabe der Daten gefordert. Du merkst, dass immer wieder die gleichen Angaben nötig sind. Bei der maximalen Höhe habe ich 90 Meter angegeben. Höher dürfen Drohnen in Thailand nicht fliegen.

Purpose, also der Anwendungszweck, ist „Recreation and Sport" sowie „Photography ...".

„Type of Insurance" ist „identified controller", also für bestimmte Piloten, die auch in der Liste der Piloten auftauchen.

Klick auf die einzelnen Bilder zum Vergrößern

Status Check

Nach dem Absenden des Formulars heißt es warten. Auf der Startseite zur Registrierung heißt es schön „Das Ergebnis wird innerhalb von 15 Werktagen verkündet soweit alle Dokumente vorhanden sind."

Nachdem ich immer mal wieder im CAAT-Portal geschaut habe, hatte ich genau 4 Wochen nach der Registrierung endlich den Status „requested approval". Das PDF-Dokument lässt sich leicht herunterladen und ausdrucken.

Die Genehmigung der CAAT ist 2 Jahre gültig.

Liste mit allen nötigen Unterlagen

NBTC
  • Foto oder Scan von Reisepass
  • Foto oder Scan von Visum (oder Einreisestempel)
  • Ausgefülltes Formular Owner Declaration of Conformity (ODoC)
  • Fotos von der Drohne
  • Foto vom QR Code mit Seriennummer der Drohne
  • Foto vom Controller mit Seriennummer
  • Rechnung incl. Steuer
Versicherung
  • Angaben wie Name, Marke, Model, Kaufdatum, Herstellungsjahr, Preis, Seriennummer und Gewicht incl. Ausrüstung
  • Zusätzlich Versicherungsbeginn, Reisepasskopie, Foto der Drohne, Adresse und Angabe der Zahlungsmethode
CAAT
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Self Declaration"
  • Reisepassnummer
  • Daten der Drohne wie auch für Versicherung
  • Versicherungsdaten

Erfolg + Bitte

Die beiden Genehmigungen habe ich nun immer als PDF-Dokumente auf dem Handy dabei und zusätzlich ausgedruckt in der Drohnentasche dabei. Obwohl es mir wichtig war, meine Drohne in Thailand zu registrieren hoffe ich eigentlich doch, nie in die Situation zu kommen, dass ein Beamter diese Dokumente sehen will.

Lass mich wissen, ob diese Anleitung hilfreich war für dich, oder ob du andere Erfahrungen gemacht hast. Schreib einfach unten einen Kommentar.

Bitte respektiere die thailändischen Regeln UND fliege respektvoll. Ein Flug knapp über die Köpfe von Menschen hinweg, kann für diese nicht nur nervig, sondern auch beängstigend sein. Auch und vielleicht gerade am Strand.

Regeln und Sicherheit beim Drohen fliegen in Thailand

Die sogenannten „No Fly Zones" (Dokument mit allen verbotenen Zonen) sind zum Beispiel vom Militär oder von der Navy genutzte Bereiche, in denen keine Drohne gestartet werden darf. Dazu gehören auch Koh Kud oder Sattahip.

Vor dem Fliegen

1. Überprüfen Sie, ob das unbemannte Luftfahrzeug und sein ferngesteuertes Luftfahrzeugsystem in einem flugtauglichen Zustand sind;
2. holen Sie die Erlaubnis des Eigentümers des zu fliegenden Grundstücks ein;
3. Überprüfen Sie die Umgebung und den Luftraum des Flugplatzes;
4. über einen Notfallplan verfügen, der einen Plan für Unfälle, medizinische Versorgung und einen Plan zur Problemlösung im Falle der Unkontrollierbarkeit des Luftfahrzeugs enthält.
5. die Wartung des unbemannten Luftfahrzeugs gemäß dem Herstellerhandbuch durchführen;
6. verfügt über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Steuerung des unbemannten Luftfahrzeugs und seines Systems;
7. hat Kenntnisse und Verständnis für die Regeln der Luft;
8. führt während des gesamten Fluges die Zulassungsbescheinigung oder eine Kopie davon mit sich;
9. während des gesamten Fluges einen brauchbaren Feuerlöscher mit sich führen; und
10. über eine Versicherungspolice verfügen, die Schäden an Leib, Leben und Eigentum Dritter abdeckt und deren Mindestversicherungssumme nicht weniger als eine Million Baht beträgt;

Während des Fliegens

1. darf nicht in einer Art und Weise fliegen, die das Leben, das Eigentum und den Frieden anderer gefährden kann;
2. darf nicht in Sperrgebiete, begrenzte Gebiete und gefährliche Gebiete fliegen, die im Luftfahrthandbuch - Thailand oder AIP-Thailand angekündigt sind, sowie in Regierungsgebäude und Krankenhäuser, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor;
3. Der Start- und Landebereich darf nicht durch irgendetwas behindert werden;
4. muss das unbemannte Luftfahrzeug jederzeit in Sichtweite halten und darf sich nicht auf den Monitor oder andere Geräte verlassen;
5. darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fliegen, wenn das unbemannte Luftfahrzeug deutlich zu sehen ist;
6. darf nicht in oder in der Nähe von Wolken fliegen;
7. darf nicht in einem Umkreis von 9 km (5 nautische Meilen) von Flughäfen oder temporären Flugplätzen fliegen, es sei denn, er hat eine Erlaubnis vom Flughafen- oder Flugplatzbetreiber;
8. Er darf nicht höher als 90 Meter über dem Boden fliegen;
9. Er darf nicht über Städte, Dörfer, Gemeinden oder Gebiete fliegen, in denen sich Menschen aufhalten;
10. darf nicht in der Nähe anderer Flugzeuge fliegen, die Piloten haben;
11. darf die Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen;
12. darf keine Belästigung für andere verursachen;
13. darf keine gefährlichen Gegenstände oder Laser an Bord des unbemannten Luftfahrzeugs liefern oder transportieren; und
14. darf horizontal nicht näher als 50 Meter (150 Fuß) an Menschen, Fahrzeuge, Konstruktionen oder Gebäude heranfliegen
15. bei einem Unfall muss der Pilot oder der Fluglotse sofort den Verantwortlichen benachrichtigen (während der Geschäftszeiten Tel.: 02-5688800, Durchwahl 1504, 1505, Fax: 02-5688848, außerhalb der Geschäftszeiten: Tel. 081-8392068 oder per E-Mail: uav@caat.or.th)

Fragen und Antworten