Polizisten in NRW erhalten für das Anlegen von Pistole, Schutzweste und Handfesseln pro Dienstschicht zukünftig zwölf Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich Streit zwischen dem Dienstherrn in NRW und der Gewerkschaft der Polizei. Nun wurde der Streit im Rahmen der Neufassung der Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVOPol) beigelegt.
Damit werden bei der Polizei in NRW erstmals landesweit verbindliche Rahmenbedingungen für Schichtdienstmodelle (Wechselschichtdienst) festgelegt.
Darüber hinaus Zudem wurdenn weitere Forderungen der Gewerkschaft der Polizei übernommen, wie zum Beispiel die maximale Planung von vier Nachtschichten, eine vollständige Vergütung von Bereitschaftszeiten und die Vergütung von Fahrtzeiten bei Rufbereitschaften.
Rechtsanwalt Andreas Martin