Die Anlagenbuchhaltung beschäftigt sich mit langlebigen Vermögenswerten eines Unternehmens
Als Teil der gesamten Finanzbuchhaltung ist die Anlagenbuchhaltung die Verwaltung des Anlagevermögens eines Unternehmens. Eine rechtliche Grundlage bildet hier der § 247 HGB. Alle Käufe und Verkäufe werden in diesem Teil der Finanzbuchhaltung erfasst und auch bewertet. Ebenso werden hier auch die regelmäßigen Abschreibungen erfasst und gebucht.