Hintergrundwissen tanken im November
Noch erblühen die Bäume in Deutschland im satten grün und die Sonne strahlt kräftig auf den Waldboden. Doch in wenigen Wochen steht auch hier die nasskalte Jahreszeit bevor, die Campingsaison 2015 geht zu Ende. Eine perfekte Gelegenheit den Blick zeitweilig vom Campingplatz und Faltcaravan abzuwenden und sich etwas mit den gesetzlichen und rechtlichen Hintergründen eines Zeltanhängers zu beschäftigen. Sicherlich hat sich jeder bereits Fragen wie die folgenden gestellt:
- Welche Fahrerlaubnis brauche ich für schwer beladene Faltcaravans und eine großen Zugmaschine?
- Mit welcher Höchstgeschwindigkeit kann ich in Deutschland auf Landstraßen bzw. Autobahnen mit dem Falter fahren?
- Welche Dokumente sind für die ordnungsgemäße An- und Abmeldung eines neuen Zeltanhängers erforderlich?
- Wo darf ich meinen Faltcaravan parken ohne dabei mit einem Gesetz zu kollidieren?
Jeden Woche gehen wir auf ein Themenschwerpunkt ein und erläutern detailliert, was in Deutschland mit dem Faltcaravan erlaubt, geduldet oder schlichtweg verboten ist. Und alle, die jetzt Angst vor Juristen-Deutsch und Paragraphen-Chinesisch haben können wir beruhigen. Wir sind selber keine Anwälte, sondern Camper. Daher bevorzugen wir lesenswerte, verständliche und unterhaltsame Beiträge die sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Eure Frage, unser Thema
Habt ihr Fragen zu einem gesetzlichen Aspekt rund um das Kaufen, Mieten, Reisen und Campen mit dem Faltcaravan in Deutschland? Ist euch unklar, ob ihr in der Vergangenheit mit Eurem Falter rechtlich alles richtig gemacht, in einer gesetzlichen Grauzone unterwegs wart oder einer Strafe entkommen seit?
Themenvorschläge, Fragen und Feedback zum November-Special „Recht & Gesetz für den Falter“ einfach an uns. Dazu einfach die Kommentarfunktion am Ende dieser Sonderankündigung nutzen oder eine E-Mail an info (_at_) faltcaravaning (dot).