Anhaltspunkte für den Grad der Behinderung (GdB)

Bei der Feststellung eines GdB kann auf die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ zurückgegriffen werden. Die VersMedV und die Anhaltspunkte finden Sie bei KANZAS unter diesen Links » VersMedV und »“Anhaltspunkte GdB“.


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