Bei der Feststellung eines GdB kann auf die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ zurückgegriffen werden. Die VersMedV und die Anhaltspunkte finden Sie bei KANZAS unter diesen Links » VersMedV und »“Anhaltspunkte GdB“.