Angriff auf die Rechte von Mieterinnen und Mietern

Erstellt am 1. Januar 1970 von Stefanliebich

Mit dem Wort „Mietrechtsänderungsgesetz“ war heute der erste Tagesordnungspunkt der Beratungen des Bundestages überschrieben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung versteckte hinter diesem Titel, der zunächst unscheinbar klingt, einen massiven Angriff auf die rechte von Mieterinnen und Mietern. Worum geht es?
1. Gegen Modernisierungen kann nur noch im Mieterhöhungsverfahren widersprochen werden. Heute ist ein Widerspruch bereits gegen die Modernisierung zum Beispiel, wenn dadurch eine „wirtschaftliche Härte“ entsteht – also eine unbezahlbare Mieterhöhung droht.
2. Eine sog. Sicherungsanordnung wird eingeführt. Wer mit den Mietzahlungen in Rückstand gerät – oder auch geraten will, weil die Miete gemindert wird z.B. – kann mit dieser Sicherungsanordnung gezwungen werden, einen Geldbetrag zu hinterlegen, passiert das nicht, drohen Ordnungsgeld und Ordnungshaft, sprich Gefängnis.
3. Räumungen werden erleichtert.
4. Wer mit der Zahlung der Kaution in Rückstand (Zahlungstermin verpasst oder bei Ratenzahlung, eine rate nicht bezahlt) gerät, soll zukünftig fristlos gekündigt werden können.
Gegen diese Änderung haben wir als LINKE heute gestimmt und einen eigenen Antrag „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ eingebracht.
Die Rede meiner Kollegin Halina Wawzyniak zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.