In Deutschland hat ja alles seine bekannte Gründlichkeit und bis man sich für etwas neues entschließt bzw. sich daran gewöhnt vergeht schon der ein oder andere Tag bzw. Monat. In diesem Falle aber sind Jahre ins Land gegangen und haben das aktuelle Jagdrecht ganz schön altern lassen. Aktuell wird in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen über eine Anpassung der jeweiligen Jagdgesetze diskutiert. Der NABU nahm dies zum Anlass um sich das Bundes Jagdgesetz sowie die 16 Landesgesetze mal genauer anzuschauen und einer naturschutzfachlichen Prüfung zu unterziehen. Der Umweltverband prüfte unter anderem auf die Kriterien Anzal der jagdbaren Arten, Jagdruhezeiten und die Jagdausübung an sich. Das Ergebnis zeigt sich ernüchternd. Mit Ausnahme von zwei Bundesländern, Berlin und Rheinland-Pfalz, erfüllt keines den Forderungen des NABU nach einer ökologischen Jagd. Ebenfalls werden Belange von Natur-, Tier- und Artenschutz so gut wie nicht berücksichtigt. Laut NABU ist es an der Zeit die alten Gesetze in die Mottenkiste zu packen und neue Regelungen zu entwerfen. Aber dieses Mal mit Natur- und Umweltschützern zusammen. Aktuell unterliegen in fast allen Ländern ca. 150 Tierarten dem Jagdrecht. Jede dritte Art davon ist allerdings geschützt. Gejagt werden darf auf manche Tiere allerdings das ganze Jahr. Waschbären, Wildschweine und Füchse haben das ganze Jahr Jagdzeit. Ok zugegeben, um Waschbären wäre es nicht schade. Im Gegenteil. Vorreiter einer neuen Sicht der Dinge ist Baden-Württemberg und NRW. Dort werden in den nächsten Jahren vermehrt Tiere vom Jagdrecht ausgeschlossen und der Tierschutz stärker berücksichtigt. Ein Vorgehen was hoffentlich Schule macht.
Angestaubtes Jagdrecht
Autor des Artikels : Thomas Engst
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