Heute Morgen (09.05.2020) eröffnete das Rathaus von Andratx das Verfahren, mit dem alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe der Gemeinde, die dies wünschen, die Fläche ihrer Terrassen für diese Saison erweitern können.
Angesichts der zu befolgenden Maßnahme, die die Öffnung der Terrassen im ganzen Land nur zu 50 % ihrer Kapazität während der Zeit des Abstiegs erlaubt, hat das Rathaus von Andratx diese Entscheidung getroffen, um einerseits den Kapazitätsverlust dieser Räumlichkeiten zu verringern und andererseits zu versuchen, zu ihrer wirtschaftlichen Erholung beizutragen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Es wird von Fall zu Fall untersucht und auch auf die Nachbarn des Gebiets gehört. Sollte eine Erweiterung in jedem Fall nicht möglich sein, wird nach Alternativen gesucht.
Das Konsistorium erinnert auch daran, dass die Eigentümer von Einrichtungen, die die öffentliche Straße besetzen wollen und noch keine kommunale Genehmigung haben, den Erstantrag stellen müssen.
Zu diesem Zweck können alle Geschäfte und Einrichtungen, die über eine Terrasse verfügen und Raum für deren Erweiterung nutzen können, diese beantragen, indem sie eine Reihe von Parametern erfüllen, die auf der Website der Stadtverwaltung www.andratx.cat zu finden sind.
Auf jeden Fall wird diese Erweiterung der Terrassen keine zusätzlichen Kosten für die Unternehmen mit sich bringen, da das Rathaus von Andratx in der letzten Plenarsitzung eine Änderung der Steuerverordnung verabschiedet hat, durch die alle Unternehmen und Gastronomiebetriebe der Gemeinde ab dem 14. März, dem Tag, an dem der Alarmzustand verordnet wurde, für das gesamte Jahr 2020 von der Zahlung der öffentlichen Gewerbesteuer befreit wurden.Vom Konsistorium werden weitere Maßnahmen untersucht, die in den nächsten Terminen aktiviert werden sollen, um Geschäfte, Unternehmen und Selbständige der Gemeinde zu unterstützen.