Änderungen in Sichtweite? Das neue Heilmittelgesetz

Von Pharmama

Es tut sich was in der Schweiz – ein neues Heilmittelgesetz ist im Tun. Vorstösse sind im Gang, die die Selbstdispenation der Ärzte einschränken könnte … zumindest in dem Sinne, dass den Patienten etwas deutlicher die Wahl gelassen wird, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten.

Bisher ist es so gewesen, dass ein Arzt in einem Kanton, der die Selbstdispensation erlaubt, dem Patienten beim Besuch gleich die Medikamente in die Hand gedrückt hat. – Eigentlich müsste ich hier richtigerweise “Medikamente verkauft” schreiben, denn das ist das was der Arzt da tut. Was dabei auch unter den Tisch fällt: es fehlt dadurch die Kontrolle der Medikamente durch eine zweite (dafür ausgebildete) Medizinalperson: die Apotheker. Und der Patient selber kann sich so nicht noch einmal überlegen, ob er die Medikamente wirklich nehmen will – *das* sehe ich in der Apotheke dann an den ganzen kaum angebrochenen Packungen Medikamente, die ich zum entsorgen bekomme.

Kaum ein Patient wagt es in so einem Fall, den Arzt um ein Rezept für die Medikamente zu bitten. Das sollte jetzt geändert werden, indem man den SD Ärzten vorschreiben wollte, für alle Medikamente erst mal ein Rezept auszustellen. Der Patient kann dann – mit dem Rezept in der Hand- entscheiden, wann und wo er die Medikamente beziehen will. Das war den Ärzten zuviel – der jetzige Entwurf ist schon so weit verwässert, dass der Patient entscheiden “darf”, ob er wirklich ein Rezept in Papierform will. :-(

Damit sind wir eigentlich immer noch bei der jetzigen Situation. Wie gesagt: die wenigsten getrauen sich ihrem Arzt gegenüber etwas zu sagen.

Dabei geht es (natürlich) um viel Geld. Gemäss IMS Health fallen 24.3 Prozent der Medikamentenkosten auf die SD-Ärzte. Das sind mehr als 1,23 Milliarden Franken pro Jahr. Wenn wir das jetzt noch in Verbindung setzen mit der neuen Studie der Uni Bern, nach der Ärzte, die in der Arztpraxis Medikamente verkaufen, rund 30 Prozent mehr Arzneimittelkosten pro Patient verursachen als Ärzte, die verschreiben … dann können wir uns ausrechnen, dass wir glatt 370 Millionen Franken pro Jahr einsparen könnten, wenn die Leute die Medikamente wieder in der Apotheke holen gingen. Und es wäre sicherer.

Auf der anderen Seite gibt es weiter Bestrebungen, den Apothekern mehr Kompetenzen im Bereich der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten zu geben. Auch dagegen wehren sich (begreiflich) die Ärzte.

Dazu möchte ich sagen, dass wir hier in der Schweiz schon mehr Kompetenzen in die Richtung haben als die Apotheker in Deutschland. Nicht nur dürfen wir Vorbezüge machen oder ausnahmsweise Wiederholungen auf Rezepten, wir dürfen schon “in begründeten Ausnahmefällen” auch rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben … und machen das auch. Wichtig hier ist, dass der Apotheker das nur macht, wenn er sich sicher ist, damit keinen Schaden anzurichten – immerhin übernimmt der Apotheker in dem Fall die Verantwortung. Das heisst: der Apotheker muss vorher diverses abklären. Dafür braucht er das richtige Wissen – das wir aber in Weiterbildungen (auch von Ärzten) regelmässig erwerben. Die Grundlagen dafür gibt es hier schon lange. Im Zweifel wird der Patient auch immer an den Arzt weiter verwiesen.

Werden hier die Kompetenzen (vor allem im Sinne der möglicher Gesundheitsprobleme) erweitert, müssen natürlich auch die Apotheker vermehrt weitergebildet werden. Ich behaupte hier aber, dass kein Apotheker “einfach so” rezeptpflichtige Medikamente abgibt, nur weil er das dann vermehrt darf. Immerhin kommt die Nachfrage dafür direkt vom Patienten. Der hat nun einfach mehr Auswahl, wo er seine Medikamente – ob rezeptpflichtig oder nicht – beziehen kann.

Wer mitreden will kann das hier: bei der Umfrage abstimmen (linke Seite – am liebsten natürlich “Ja” – für die Apotheker :-) )

Auch die Kompetenz von Drogerien soll ausgeweitet werden. Schon jetzt hat der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass Drogerien künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Darunter fallen die Liste C – die apothekenpflichtigen Medikamente. Ich bin vor allem gespannt, was sie am Schluss soweit freigeben, dass das dann sogar im Detailhandel erhältlich sein wird. (Bitte nicht Aspirin und Co.!)

Im Versandhandel von Medikamenten (ein ewiger Streitpunkt in der CH da eigentlich verboten) soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass das Rezept vom Versandhandel “danach” besorgt wird: es muss bei der Bestellung vorliegen. Ob da auch die Ausstellung eines Rezeptes während dem Bestellprozess verboten wird? (nötig hierzulande auch für freiverkäufliche Arzneimittel etc.) 

Und dann haben wir noch die Sache mit der Übernahme der Komplementärmedizin durch die Krankenkasse. Die finde ich allerdings sehr enttäuschend. 2012 wurde nach einer Volksabstimmung 5 alternative Heilmethoden in den Katalog der Grundversicherungen aufgenommen und von den Krankenkassen übernommen. (Nachzulesen auch bei mir) … Vorgabe war allerdings, dass das bis 2017 beschränkt ist und dass die verschiedenen Sparten bis Ende 2015 nachweisen, dass sie “wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich” sind. Das können sie offenbar nicht (keine grosse Überraschung). Die Neuraltherapie ist inzwischen auch freiwillig von der Regelung zurückgetreten. Der Rest allerdings … soll jetzt nach Vorschlag des Gesundheitsministers Alain Berset den anderen vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Damit würden die Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der Krankenkasse vergütet.

Da bekommen also die anthroposophische Medizin, die Homöopathiedie Phytotherapie
und die traditionelle chinesische Medizin ohne Nachweis die Übernahme durch die Krankenkassen geschenkt. Hmmmmpf!

Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden. Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit angewendet würden, muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.

Quelle

Die Kosten für die Komplementärmedizin werden übrigens auf 50 Millionen Franken im Jahr geschätzt, weniger als ein Promille der gesamten Gesundheitskosten. Gut – für mich macht es das relativ einfach in der Apotheke – kann ich das auch via die Krankenkassen abrechnen. Aber der Wissenschaftler in mir findet das sehr (sehr!) unbefriedigend.