Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Erstellt am 17. März 2012 von Fkblog

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/05

Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf – 16.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfa­chen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträ­ge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umge­kehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhalts­pflichtigen Elternteil zuzugreifen. hib-Meldung

Irgendwie habe ich immer öfter das Gefühl, die besten Kabarettisten sitzen im Bun­destag. Alleine das Wortungetüm “(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsge­setz” hat bei mir einen Lachanfall produziert. Weiter steht im Gesetzentwurf:

E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Durch den Wegfall der rückwirkenden Beantragung (§ 4 UVG – neu) verringert sich der Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller um 5 Minuten je Fall, in dem bisher eine rückwirkende Beantragung erfolgt; dies ist bisher in 10 Prozent der jähr­li­chen Neuanträge der Fall, also in 18 500 Fällen, so dass sich auf die Gesamtzahl der jährlichen Neuanträge eine Verringerung der Belastung von 92 500 Minuten er­gibt.