hib-Meldung · 2012_03/2012_136/05
Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf – 16.03.2012
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfachen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umgekehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zuzugreifen. hib-Meldung
Irgendwie habe ich immer öfter das Gefühl, die besten Kabarettisten sitzen im Bundestag. Alleine das Wortungetüm “(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz” hat bei mir einen Lachanfall produziert. Weiter steht im Gesetzentwurf:
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch den Wegfall der rückwirkenden Beantragung (§ 4 UVG – neu) verringert sich der Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller um 5 Minuten je Fall, in dem bisher eine rückwirkende Beantragung erfolgt; dies ist bisher in 10 Prozent der jährlichen Neuanträge der Fall, also in 18 500 Fällen, so dass sich auf die Gesamtzahl der jährlichen Neuanträge eine Verringerung der Belastung von 92 500 Minuten ergibt.