Andere Länder – andere Sitten: Das tägliche Alkoholverbot

Hier gibt es ein Gesetz, das den Verkauf von Alkohol zwischen Mitternacht und 11 Uhr morgens und zwischen 14 und 17 Uhr in Läden verbietet. Das man morgens nicht unbedingt Bier, Wein oder Schnaps kaufen muss, ist ja noch verständlich, aber das mit den drei Stunden am Nachmittag ist nicht wirklich einleuchtend und relativ unpraktisch.

Komischerweise kann man genau zu diesen Zeiten in Restaurants und Kneipen alkoholische Getränke bestellen.

Und noch komischer: Wenn man im Laden zu den genannten Zeiten 10 Liter oder mehr kaufen will, dann geht das!

Fazit: Wenn man nur ein Bierchen am Nachmittag kaufen will, um es auf dem Balkon zu trinken, geht das nicht. Aber wenn man einen Totalsuff veranstalten möchte, dann darf man das wohl.

LOGISCH!? Mmmmhhhh – nicht für mich…

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