Amnesty International: Todesstrafe kein Tabu !

Sie wurden erhängt, erschossen, enthauptet, starben durch Giftinjektion oder auf dem elektrischen Stuhl: Mindestens 778 Menschen wurden 2013 hingerichtet. Die tatsächliche Zahl liegt laut Amnesty International viel höher - dafür sind nur wenige Länder verantwortlich.

Amnesty International: Todesstrafe kein Tabu

Wie im tiefsten Mittelalter. Der Henker wartet, wie hier in London. Was für ein makaberer Job. Bild pixabay

Rizana Nafeek musste sterben, weil sie als 17-Jährige ein ihr anvertrautes Kind getötet haben soll. Die Frau aus Sri Lanka wurde im Januar 2013 in Saudi-Arabien geköpft. Bei ihrem Prozess hatte sie keinen Anwalt und schlechte Übersetzer. Das scherte die saudi-arabische Justiz nicht. Ein Gnadengesuch Sri Lankas wurde abgelehnt.
Muhammad Afzal Guru wurde im Februar 2013 aufgrund eines Gesetzes verurteilt und hingerichtet, das inzwischen außer Kraft ist. Er wurde geheim in einem Gefängnis in Neu-Delhi gehenkt, seine Familie wurde über den Zeitpunkt der Exekution nicht informiert, durfte seine Leiche nicht begraben.
Der Weißrusse Alyaksandr Haryunou wurde wegen Mordes zum Tode verurteilt, obwohl es im Prozess schwere Verfahrensfehler gegeben hatte und sein Geisteszustand Zweifel an seiner Schuldfähigkeit aufkommen ließ. Die Todesstrafe wurde zunächst aufgehoben, aber nach erneuter Verhandlung verhängt.
Die Fälle von Rizana Nafeek, Muhammad Afzal Guru und Alyaksandr Haryunou stehen stellvertretend für die Vielzahl an Hinrichtungen und Todesurteilen, die Amnesty International in seinem Jahresbericht 2013 dokumentiert.
"2013 war kein gutes Jahr. Es gab einige sehr negative Entwicklungen", sagt Jan Wetzel, Todesstrafen-Experte bei Amnesty. So hätten vier Länder - Indonesien, Kuwait, Vietnam und Nigeria - nach einer Pause wieder Menschen hingerichtet.
In vielen Ländern machen es fehlende Informationsquellen, fehlende staatliche Institutionen oder Bürgerkriege, wie beispielsweise in Syrien, unmöglich, umfassende Zahlen zu bekommen. Amnesty hat deshalb Mindestwerte ermittelt. Sie sind beklemmend genug:

Mindestens 22 Länder richteten 2013 Menschen hin. Mindestens 778 Menschen wurden exekutiert - Dutzende mehr als die bestätigte Zahl 2012. Mindestens 1925 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Mindestens 23.392 Menschen sitzen weltweit in Todeszellen.

Die tatsächlichen Zahlen - insbesondere für Hinrichtungen - dürften um ein Vielfaches höher liegen. Das liegt vor allem an China. Amnesty schätzt, dass in dem Land mehr Menschen exekutiert wurden als im Rest der Welt zusammen, die Organisation geht von Tausenden Fällen aus. Weil China Hinrichtungen aber als Staatsgeheimnis behandelt, fließen die Schätzungen nicht in die Amnesty-Zählung ein.
Der Bericht zeigt, dass ein halbes Dutzend Staaten für einen Großteil der Hinrichtungen verantwortlich waren: China, Iran, Irak, Saudi-Arabien, die USA und Somalia. Vor allem im Irak, in Iran und Somalia sieht Wetzel den "harten Kern, der Hinrichtungen nicht nur fortführt, sondern steigert".

Überall Probleme mit dem Recht auf ein faires Verfahren

Einer größeren Öffentlichkeit bekannt werden nur wenige, oft besonders grausame oder kontroverse Fälle. Berichte wie der von Shin Dong-hyuk, der in einem nordkoreanischen Lager ansehen musste, wie sein Bruder und seine Mutter exekutiert wurden. Die Hinrichtung von Menschen mit geistiger Behinderung. Oder Fälle wie der von Glenn Ford, der Jahrzehnte in der Todeszelle saß, ehe sich seine Unschuld erwies. Das war kein Einzelfall. Allein in den USA gab es seit 1973 nach Angaben des "Death Penalty Information Center" 144 Fälle, in denen Personen aus der Todeszelle freikamen - weil die Anklage entsprechende Vorwürfe fallen ließ, sie begnadigt oder freigesprochen wurden.
Die Todesstrafe in den USA ist gekennzeichnet durch Fehler, Ungereimtheiten, Rassendiskriminierung und - in manchen Fällen - die Verletzung internationaler Rechtstandards. Dabei verfügen die Vereinigten Staaten über ein vergleichsweise gutes Rechtssystem. Wir finden kein Land, in dem es kein Problem mit dem Recht auf ein faires Verfahren gibt. Wenn wie in Ägypten 529 Todesurteile in einem Fall verhängt werden und der Prozess gerade einmal zwei Tage dauert, dann ist das weit weg von einem fairen Verfahren.
Amnesty kritisiert, dass in vielen Ländern zum Tode Verurteilten grundlegende Rechte vorenthalten wurden. Oft gibt es keine Gerichtsbarkeit, die diesen Namen verdient. Berichte über durch Folter erzwungene Geständnisse, fehlende Vertretung durch Anwälte oder unfaire Gerichtsverfahren sind keine Ausnahme.

Minderheit an Staaten hält an Todesstrafe fest

Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen. Der langfristige Trend geht Richtung Abschaffung der Todesstrafe. 1899 gab es laut Amnesty mit Costa Rica, San Marino und Venezuela gerade einmal drei Staaten, die auf Hinrichtungen verzichteten. 1948 war dieser Kreis auf acht Länder angewachsen, 1978 umfasste er 19 Staaten. Inzwischen sind Staaten mit Todesstrafe deutlich in der Minderheit:
98 Länder haben sie abgeschafft. 35 Länder haben sie noch nicht abgeschafft, vollstrecken sie aber nicht mehr. 7 Länder sehen sie für besondere Vergehen wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen nach Militärrecht vor. 58 Länder halten an ihr fest.
Auf den ersten Blick ergibt das ein Bild, das Amnesty gefallen müsste. Es werden weniger Todesstrafen verhängt. Aber nur ein Drittel der Weltbevölkerung lebt in Ländern, die sie abgeschafft haben.
Weitere Staaten werden umdenken. Auch in Ländern, die Menschen hinrichten, sehen Politiker, dass die Todesstrafe nicht funktioniert oder abschreckt. Eigentlich gutes Zeichen. Selbst in solchen Staaten gibt es Bewegungen, die Todesstrafe einzuschränken oder abzuschaffen.

So werden Menschen hingerichtet

Giftspritze

Bei der Hinrichtung mit einer Giftspritze werden dem Verurteilten in der Regel drei Substanzen verabreicht: ein Narkosemittel, damit der Todgeweihte nichts spürt, ein Lähmungsmittel, damit sein Körper nicht zuckt, und schließlich das Salz Kaliumchlorid, damit das Herz aufhört zu schlagen. Dieses geschieht binnen zwei Minuten. Anfangs wurden die Substanzen manuell gespritzt, mittlerweile kommen Injektionsmaschinen zum Einsatz.
Bei der angeblich besonders "humanen" Hinrichtungsart können jedoch Probleme auftreten. Werden die Substanzmengen falsch berechnet oder die Mittel zu früh gemischt, verlängert sich der Sterbevorgang. Verzögert sich die Wirkung des Betäubungsmittels, ist das Opfer möglicherweise noch bei Bewusstsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt. Zudem kommt es vor, dass statt in eine Vene in Muskelfleisch injiziert wird - das Opfer erleidet dann starke Schmerzen.

Elektrischer Stuhl

Die Hinrichtung mit dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit der Begründung eingeführt, sie sei humaner als das Erhängen. Das Opfer wird auf einen eigens dafür gebauten Stuhl geschnallt. Am Kopf und an den Beinen des Häftlings befestigen die Vollstrecker die Elektroden. Der Verurteilte wurde an diesen Stellen zuvor rasiert, damit ein optimaler Kontakt zwischen Elektroden und Körper besteht. Anschließend löst der Henker starke Stromstöße aus. Das Opfer stirbt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege.
Die Stromschläge haben Verbrennungen der inneren Organe des Opfers zur Folge. Oft werfen die Stromstöße den Gefangenen nach vorn in die angelegten Haltegurte; er uriniert, entleert den Darm oder erbricht Blut. Die Luft ist vom Geruch verbrannten Fleisches erfüllt.

Gaskammer

Das Opfer wird in einer luftdichten Kammer an einen Stuhl geschnallt. Anschließend leiten Vollstreckungsbeamte Giftgas in den Raum, zum Beispiel Zyanid. Weil Zyanid ein Enzym in der Zellatmungskette hemmt, verhindert es die Sauerstoffversorgung des Körpers, der Betroffene erstickt.
Wenn der Todeskandidat das Zyanid jedoch nicht einatmet, weil er die Luft anhält, verzögert sich das Verfahren. Er kann auch langsamer atmen. Laut Amnesty International können lebenswichtige Organe noch für kurze Zeit weiter funktionieren, unabhängig davon, ob der Gefangene bereits bewusstlos ist oder nicht.

Strang

Der Gefangene bekommt eine Schlinge um den Hals gelegt und fällt anschließend in die Tiefe. Durch den Ruck des Stranges bricht das Genick, das Opfer wird bewusstlos. Diese Art der Hinrichtung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Der Henker muss die Länge des Strickes so berechnen, dass der Fall des Körpers zu einem Genickbruch und damit zu einem schnellen Tod führt. Ansonsten kann der Kopf beim Fall auch abgetrennt werden - oder aber der Verurteilte erleidet einen grausamen Erdrosselungstod.
Nach Informationen von Amnesty International starben manche Opfer erst, nachdem die Wärter sie an den Beinen nach unten gezogen hatten.

Erschießen

Entweder eine Person oder ein ganzes Exekutionskommando schießen auf das Opfer. Dieses stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzens, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten. Nach Angaben von Amnesty International ist der Kopfschuss in asiatischen und arabischen Ländern die am häufigsten angewandte Methode.
Bei gezielten Kopfschüssen wird das Opfer sofort bewusstlos. Treffen die Schützen jedoch stattdessen zuerst den Rumpf, ist es möglich, dass der Todgeweihte länger bei Bewusstsein bleibt.

Enthauptung/Guillotine

Diese Exekutionsmethode wird hauptsächlich in arabischen Ländern angewandt. Der Henker trennt mit einem Schwert den Kopf des Opfers ab. Wenn die scharfe Klinge die Wirbelsäule umgehend durchtrennt, wird der Verurteilte augenblicklich bewusstlos. Mitunter sind aber mehrere Hiebe notwendig, da das Schwert eine verhältnismäßig leichte Waffe ist. Die Dauer der Hinrichtung und damit auch der Qualen für den Hingerichteten hängt deshalb von der Kraft und Genauigkeit des Henkers ab.
Das Fallbeil, nach dem französischen Erfinder Guillotine genannt, wurde bereits im 18. Jahrhundert eingeführt - als "humane" Tötungsmaschine. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wurden Menschen in Frankreich mit der Guillotine hingerichtet

Steinigung

Die Steinigung wird vor allem zum Vollzug von Todesstrafen auf Basis des islamischen Scharia-Rechts angewandt - etwa wegen Ehebruchs. In Iran ist die Steinigung als Hinrichtungsmethode gesetzlich vorgesehen. Das Opfer wird in der Regel vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf oder an anderen Körperteilen ein. Weil ein Mensch unter Umständen mehrere Steinwürfe übersteht, ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken, konstatiert Amnesty International.
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