In Usbekistan werden tagtäglich Menschen körperlich und seelisch gefoltert und in Todesangst versetzt. Sie erleiden unsägliche Qualen durch Schläge, simuliertes Ersticken, Vergewaltigungen, Schlafentzug oder Elektroschocks.
So erging es auch dem türkischen Geschäftsmann Vahit Güneş, der bei den usbekischen Behörden in Ungnade gefallen war und zehn Monate in einer Haftanstalt des usbekischen Geheimdienstes gefoltert wurde. Er berichtete Amnesty International:
„Menschen wurden zum Verhör abgeholt und kamen nicht mehr zurück. Später hörten wir, dass sie unter der Folter gestorben waren. Einer meiner Mithäftlinge wurde zum Verhör abgeholt. Als er zurückkam, war er blutüberströmt, sein Arm war gebrochen, einer seiner Finger war gebrochen und seine Augen waren zugeschwollen. Als er in die Zelle zurückkehrte, konnte er nicht mehr laufen, weil auch sein Fuß gebrochen war. Jeder Tag verlief auf diese Weise, er wurde kontinuierlich gefoltert. Nachdem ich ihn das letzte Mal auf seinem Weg zum Verhör sah, ist er nicht mehr zurückgekehrt.“
Deutschland und die Europäische Union (EU) verschließen vor diesen schweren Menschenrechtsverletzungen seit Jahren bewusst die Augen. Diese Politik des Wegschauens ist beschämend und muss ein Ende haben!
Unterzeichnen Sie die AI-Online-Petition und fordern Sie Außenminister Steinmeier auf, sich entschieden gegen Folter in Usbekistan einzusetzen. Jetzt mitmachen:
http://www.stopfolter.de
Ein vor kurzem veröffentlichter Amnesty-Bericht belegt detailliert, wie weit verbreitet Folter in dem zentralasiatischen Land ist: Die usbekischen Behörden foltern routinemäßig, um Geständnisse zu erzwingen, um Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, die Kritik an der Regierung üben, und um Geld zu erpressen.
Deutschland darf Wirtschaftsinteressen, geopolitische Überlegungen und die Zusammenarbeit mit der usbekischen Regierung in der Terrorismusbekämpfung nicht länger über die Menschenrechte stellen. Die Bundesregierung muss von den usbekischen Behörden bei jeder Gelegenheit und auf allen Ebenen ein Ende der Folter einfordern. Insbesondere dürfen erfolterte Geständnisse vor Gericht nicht mehr verwendet werden.