Amazon gewinnt vor dem Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin (7.4.2016, 41 Ca 15029/15) hat es Ver.di untersagt, auf dem Betriebsgelände von Amazon Streikmaßnahmen durchführen. Damit entschied gestern das Arbeitsgericht Berlin – in der in der Pressemitteilung bereits angekündigten Verhandlung – zu Gunsten von Amazon.

Das Problem für Ver.di bestand darin, dass der Streik auf einem Parkplatz, der zum Amazon-Betriebsgelände gehört, durchführen wollte.

Das Arbeitsgericht Berlin steht auf dem Standpunkt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichet ist, die Gewerkschaft in einem gegen ihn selbst gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen, in dem hier ein Teil des Betriebsgeländes (Parkplatz) zur Verfügung gestellt wird.

Von daher untersagte das Arbeitsgericht Berlin hier den Streik der Ver.di auf dem Betriebsgelände von Amazon.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht



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