Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.
Tacitus (um 55 - um 120), Annalen III, 27Die Bundesrepublik ist ein überregulierter Staat.
Zwar mögen einige Zeitgenossen Regularien durchweg als Fürsorge des Staates für seine Bürger ansehen, doch bedeuten sie in jedem Fall eine Bevormundung (Entmündigung) des Bürgers.
Schwache Menschen, was heißen soll, Menschen mit unzureichender Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftssinn - also Menschen mit mangelnder ethischer und moralischer Geisteshaltung, Sklavennaturen oder Menschen mit minderem Bewusstsein - werden sich kaum daran stoßen, bervormundet und entmündigt zu sein. Sie beziehen ihre "Stärke" aus diesen Regularien, ja, sie benötigen möglichst viele Regeln und Gesetze, um ihre mangelnde soziale Kompetenz ausgleichen zu können. Sie verstecken sich regelrecht hinter all den Regularien.
Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.
Marie von Ebner-Eschenbach (1830 - 1916)Jeder Gesetzgeber sollte wissen, dass Gesetze nur dann stets befolgt werden, wenn sie sich mit den allgemein anerkannten Auffassungen und der Vernunft des Menschen im Einklang befinden.
Im Prinzip ist es daher nicht notwendig, Mord zu verbieten, da bisher jede Kultur Mord als Verbrechen betrachtete.*
Das wir unsere Waren an der Supermarktkasse bezahlen, liegt (oftmals) nur daran, weil die Menschen die Verfolgung und das Strafmaß fürchten und nicht daran, weil sie moralisch hochstehende Mitglieder dieser Gesellschaft sind und als solche handeln wollen. Hier ist das Gesetz notwendig, weil die Menschen unreif oder verroht sind.
Das wir nächtens um 3 Uhr an einer rotgeschalteten Fußgängerampel warten sollen, obwohl weit und breit kein Fahrzeug zu sehen ist und niemand durch das Überqueren der Fahrbahn behindert werden würde, ist dahingehend nicht nachvollziehbar und somit wird dieses Gesetz bei jeder sich bietenden Gelegenheit gebrochen werden.
Nun möchte ich an dieser Stelle keinen weiteren Exkurs über den Sinn oder Unsinn von Regularien halten, doch möchte ich noch betonen, dass Regularien nur dann einen Sinn ergeben, wenn sich alle daran zu halten haben. Dies kann aber nur über die Einsicht des Menschen und über praktizierte Gerechtigkeit erfolgen.
Die bundesrepublikanischen Behörden behaupten, wir hätten es in der Bundesrepublik mit einer Fahrausbildung zu tun, die sich auf höchstem (internationalen) Niveau befände. Von den Kosten her stimmt das, doch sprechen die Unfallzahlen eine andere Sprache und die Fähigkeiten der "bestens ausgebildeten" bundesdeutschen Fahrzeugführer scheitern in Städten wie Paris, Brüssel oder Instanbul.
Ich kann jahrzehntelang unfallfrei Fahrzeuge bewegt haben, möchte ich beispielsweise zu meiner vorhandenen Autofahrerlaubnis noch eine Motorradfahrerlaubnis erwerben, muss ich sämtlichen Theoriekram erneut durchnehmen. Folgerichtig erkennt mir die Staatsgewalt meine vorherigen Kenntnisse ab. Nun könnte man meinen eine Auffrischung wäre notwendig. Wenn ja, dann wäre sie für alle notwendig und nicht nur für die, die über Jahrzehnte unfallfrei gefahren sind und somit bewiesen haben, daß sie die Regeln praxisbewehrt beherrschen bzw. beachten. Gilt die Unschuldsvermutung etwa nicht im Straßenverkehr? Die entstehenden Kosten, also auch die Gebührenordnung und der sonstige zu betreibende Aufwand gelten. Da können sie sicher sein.
Auch fragt es sich, weshalb für die Motarradausbildung in der DDR nur ein Tag aufgewendet werden musste?
Es fragt sich, weshalb in den USA der Erwerb des nationalen Führerscheins in Minuten stattfinden kann?
Weil wir die schlechteren Schüler sind? Weil bei uns weniger Unfälle fabriziert werden?
Ein Fahrlehrer sagte mir, bei einem Fortbildungskurs für Fahrlehrer wären beim Ausfüllen eines Prüfungsbogens 14 von 20 Fahrlehrer durchgefallen. Eben, weil die Ausbildung so gut ist und unsere Verkehrsordnung so durchdacht ist? Müssen die Steuerzahler deshalb für all die Schilderwälder blechen?
Aber nun zu den Beispielen.
Wie man auf dem Bild (anklicken vergrößert) sieht, ist der Mann als Sehbehinderter erkennbar. Der kleine Junge, man soll und muss stets mit den Fehlern anderer rechnen, könnte ebenso schwer sehbehindert sein. Bei der Frau auf'm Bild kann man unschwer erkennen, dass es sich um eine betagte Person handelt. Eine schwere Sehbehinderung kann nicht ausgeschlossen werden, zudem sie die eine Seite abgewandt hat, nämlich die Seite, an der meistens die Blindenbinde getragen wird.
Ankreuzen, um die Frage zu meistern, dürfen sie nur den Mann. Denn der ist der Einzige, bei dem die Blindenbinde zu sehen ist und der eine Gehhilfe benutzt. Hier wird "blindes" Vertrauen in staatliche Klischeevorstellungen vorausgesetzt.
Angehalten muss ohnehin werden, ob nun für den Blinden oder für die anderen auch: Unwichtig.
§ 1, StVO
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Für einen einzigen Vorfahrtfehler ist man in der DDR- Fahrschulprüfung durchgefallen. Das hatte etwas mit Vernunft und den notwendigen Erfordernissen in der Praxis zu tun. In der Bundesrepublik hingegen erhält man in der theoretischen Prüfung für einen Vorfahrtfehler - selbst für grobe - maximal 5 Fehlerpunkte. Wie bereits erwähnt, bei zehn Fehlerpunkten gilt die Prüfung als bestanden.
Die hohe Unfallrate in der Bundesrepublik liegt mitnichten nur am relativ hohen Verkehrsaufkommen.
Wer sich einbildet, ein Alkoholverbot gelte für alle Kraftfahrer, weil er vielleicht die Wirkung von Alkohol nicht unterschätzen mag, kann mit der falschen Beantwortung dieser Frage durch die Prüfung rasseln.
Nach Meinung derjenigen, die diese Prüfungsfragen erstellt und genehmigt haben, gehört es zur Verkehrssicherheit und sagt viel über die Fähigkeit des zu Prüfenden aus, ein Fahrzeug führen zu können, dass er sich darüber im Klaren ist, dass Kraftfahrer Alkohol trinken dürfen.
Und selbst, wenn der Prüfling später einmal einen Anruf bei der Polizei tätigen würde, weil er einen Kraftfahrer gesichtet hat, der Alkohol trank, dann beeinträchtigt das mit Sicherheit in keiner Weise die Sicherheit im Straßenverkehr. Einen solchen Anruf mag jeder für sich selbst beurteilen, aber die Bejahung eines Alkoholverbotes für alle Kraftfahrer entspricht zwar nicht den geltenden Regularien, doch gehören solche Fragen in keine Prüfung und sind überflüssig wie ein Kropf.
Zur allgemeinen Verkehrssicherheit und zum Befähigungsnachweis darüber, ob ein Fahrschüler überhaupt dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug verantwortungsvoll führen zu können, gehört auch das Prüfungswissen darüber, wie eine Parkscheibe richtig einzustellen ist.
Und vergessen sie dabei nicht, sie können seit 30 Jahren Auto gefahren sein und haben täglich regelkonform eine Parkscheibe benutzt, machen sie z.B. nach all dieser Zeit einen Motorradführerschein, wird ihnen in der Prüfung abverlangt, zu wissen, wie eine Parkscheibe regelkonform eingestellt werden muss.
Wer das nicht weiß, erhält zwei Fehlerpunkte. Wie gnädig, möchte man meinen, denn aufgrund der Brisanz dieser Frage hätte man sich auch nicht über 4 Fehlerpunkte beschweren dürfen.
Es gibt Dinge, die nimmt man in den Schulungen durch, da es nicht schaden kann, von ihnen erfahren zu haben. Diese zu Prüfungsfragen aufzuwerten, ist allerdings schwer nachvollziehbar, aber dafür sicherlich eine der Ursachen für die hohe Unfallrate in Deutschland. Eine derart "qualitativ hochwertige" und vor allem Praxis orientierte Ausbildung erfordert eben seinen Preis...
Diese Fragen sind schließlich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer. Nun gibt es vernunftbegabte Wesen, die ein solches "Fachwissen" selbst bei schnöden Fahrradfahrern voraussetzen würden. Aber diejenigen, die im Straßenverkehr Motorräder zulassen, mit denen noch nicht einmal 3 Sekunden benötigt werden, um 100 km/h erreichen oder in unter 5 Sekunden auf 200 km/h beschleunigen zu können, setzen voraus, dass jeder angehende Motorradfahrer ein Idiot in Sachen eigener Sicherheit ist und keinerlei Eigenverantwortung besitzt. Denn die Jeans- Bekleidung, auf die kommt es an. Ohne solche Fachfragen würden wir wahrscheinlich nur noch Superbike- Liebhaber in Badehosen und Hausschuhen zu Gesicht bekommen.
Wahrscheinlich liegt es an den
Was Deutschland benötigt, ist mehr Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit. Dies gilt im Straßenverkehr genauso, wie in allen anderen Gesellschaftsbereichen.
Wer meint, mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwachsen und "frei" geworden zu sein, irrt sich. "Papa Staat" bevormundet, wo er dies kann und das auch beständig zunehmend. Er lässt einem bzw. den Hinterbliebenen noch nicht einmal Ruhe, wenn man schon längst in Walhalla, im Paradies, in den ewigen Jagdgründen oder im Nichts wandelt.
*Es geht lediglich darum, wie Mord definiert und welches Strafmaß angedroht wird, aber nicht um den Mord als solchen. Denn sonst müsste beispielsweise das Töten von Menschen durch Kriegshandlungen, die auf religiösen Ansichten beruhen, ebenso als niederer Beweggrund angesehen werden. Dieses Töten ist irrational, findet also ohne jegliche vernunftbasierte Erkenntnis statt. Einen Menschen zu töten, weil Hirngespinste und Einbildungskraft dies "vorschreiben", ist stets primitiv und niedrig.