Die Jugendorganisationen von Grünen und Linksparte fahren eine Kampagne "Ich bin linksextrem, weil.." Ziel ist, durch harmlose Antworten von jungen Leuten auf der Straße den Begriff "linksextrem" salonfährig zu machen (Link).
Dabei gibt es derzeit gar keine Debatte über Linksextremismus und die Bundestagsfraktion der Linken glänzt mit intelligenten und ergiebigen Fragen an die Bundesregierung. Ok, man könnte sagen: CDU und FDP sind linksextrem, weil sie Bankenverluste sozialisiert haben.
Vielmehr müsste man solch eine Kampagne derzeit eher gegen die Begriffe "antieuropäisch" und "rechtspopulistisch" fahren. So in der Art:
- "Ich bin rechtspopulistisch, weil gegen die Rettung von Investmentbanken auf Steuerzahlerkosten bin."
- "Ich bin antieuropäisch, weil ich dagegen bin, Rettungsgelder für Banken bei öffentlichen Investitionen, bei der Bildung und bei Sozialleistungen wieder reinzuholen."
- "Ich bin rechtspopulistisch, weil ich meine eigenen Interessen als Bürger und Arbeitnehmer im Bundestag vertreten sehen will."
Um nur einige zu nennen.
Die Umfragewerte über die Alternative für Deutschland scheuchen jetzt auch die Platzhirsche und -kühe der sogenannten Etablierten auf (Link). Claudia Roth sieht sie "am rechten Rand fischen", Döring von der FDP (ausgerechnet er..!) hält die AfD für eine "Ein-Themen-Protestpartei". CDU Groehe: "Wer zurück zur D-Mark will, riskiert Deutschlands Spitzenposition." Spitzenposition wobei? Bei der Bankenrettung? Oder meint er unsere Reallohnverluste, die wir auch dem EURO verdanken?
Es scheint sich vor allem in den bürgerlichen Parteien und Fraktionen erste leise Panik breit zu machen. Zum Glück ist das Bundeswahlgesetz nach dessen Regeln eine neue Partei zur Bundestagswahl zugelassen wird, recht einfach: Neben der Einhaltung der Verfassungskonformität braucht es vor allem ausreichend Parteimitglieder und Stützstimmen:
Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, erforderlich.
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