Das erste Rezept am Morgen ist ein Rezept für Itinerol B6 Zäpfchen, ausgestellt vom Kinderspital. Erst, als ich es mir näher ansehe – weil ich dafür das Alter des Kindes brauche, fällt mir auf, dass das Rezept von vor über einem Jahr ist (!)
Es ist allerdings in Top-Kondition, wäre das Datum nicht, hätte ich das nie gemerkt.
Pharmama: “Das Rezept ist von 2011 … brauchen Sie das wirklich noch?”
Mutter: “Ja, mein Kind hat heute die ganze Nacht gekotzt – und da habe ich das Rezept wieder ausgegraben. Ich weiss, dass da etwas gegen Übelkeit draufsteht.”
Erstaunliche Buchhaltung . Nur habe ich jetzt Zwei Probleme: Das Rezept ist nicht mehr gültig und die Itinerol Zäpfchen für Kinder sind rezeptpflichtig.
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit ihr habe ich die Itinerol Zäpfchen dann trotzdem abgegeben – zusammen mit einer Elektrolytmischung. Aber nicht auf Rezept. Die Mutter weis, wie sie die Mittel anzuwenden hat … und auch in was für einem Fall sie zum Arzt muss mit dem Kind.