Nein, ausgeschlossen, Drohnentechnologie in Händen einer Armee, kann niemals im ethisch unantastbaren Raum benutzt werden. Sie ist irgendwie immer ein Utensil des militärischen Dienstes. Ein Feuerzeug ist eine nützliche Erfindung, wenn man sich damit zum Beispiel eine Zigaretten anzündet. Schenkt man einen Pyromanen eines zum Geburtstag, dann ist es hingegen immer ein Gegenstand potenzieller Gefahr. Nachdem die Kerzen der Torten erst mal bis zum bitteren Ende hinab- und in die Sahnehaube hineingebrannt sind, brennt früher oder später gelegentlich ein Häuschen. Happy Birthday! Es hilft dann ja auch nichts mehr, ihm nächstes Jahr einen Feuerlöscher zu schenken. Der geht ihm ja schließlich ganz gegen das Naturell.
Ganz so, wie dem militäristischen Apparat der zivile Gebrauch von solchen Geschenken. Denn noch was gilt es zu bedenken: Auch wenn der Bundestag sein Einverständnis nicht gibt, Drohnen mit Waffen zu bestücken, dann kann dieses Flugobjekt trotzdem potenzielle Ziele für Bomber erkennen und beleuchten; kann also der verlängerte Radarmonitor eines Kampfflugzeuges werden. Der, der den Drohneneinsatz leitet, gibt sozusagen indirekt auch den Feuerbefehl. Und das obwohl das Ding völlig unbewaffnet ist.
Die Freunde der Rüstungsindustrie, die jetzt die Notwendigkeit zur Anschaffung von Drohnen für die Bundeswehr attestieren, wissen wie unpopulär diese Gerätschaften sind. Also erzählen sie etwas davon, dass sie zum Schutz für die Soldaten gedacht sind, die in einem fernen Land ihr Vaterland verteidigen. Dieses Argument kommt wesentlich besser an. Und wenn man es nicht hinterfragt, dann könnte man sogar meinen, dass das sehr vernünftig ist. Aber so etwas wie Schutzdrohneneinsätze gibt es nicht.
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