Als Blogger mit den Verwertungsgesellschaften Geld nebenher verdienen

Von Ptoalster @ptoalster

Neulich erreichte mich eine Email von einem Bekannten von mir, der auch nebenher ein paar Blogseiten betreibt, der mich fragte, wie das denn genau mit der VG Wort funktioniert, welchen Unterschied es zwischen VG Wort und VG Bild-Kunst gibt und was man genau tun muss, um mit diesen Institutionen Geld verdienen zu können. Kurzum: wie verdiene ich als Blogger mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft Geld nebenher? In diesem Artikel will ich versuchen, diese und weitere Fragen zu beantworten.
Zunächst schicke ich folgendes voraus: auch wenn es den Anschein hat, als hätte ich den vollkommenen Durchblick in Sachen Verwertungsgesellschaft, so möchte ich das relativieren. Ich habe auf diesem Gebiet einige Erfahrungen gemacht, über die ich lediglich berichte. Das können alles Einzelfälle sein und für eine Generalisierung ungeeignet.

Die beiden Verwertungsgesellschaften, um die es hier geht, funktionieren nach ähnlichen Mechanismen. Die VG sammelt von Gesetzes wegen einen Obolus ein, den sie jährlich unter ihren Mitgliedern verteilt. Der Künstler wiederum tritt hier mal nicht als Bittsteller auf, sondern als Vertragspartner der VG, die an seiner Stelle handelt, und nebenbei auch einigen relevanten Papierkram erledigt.

Um in den Genuss der jährlichen Ausschüttung zu kommen, muss man als Künstler (oder Publizist oder was auch immer man als Angabe bei der Anmeldung bei der VG gemacht hat), die Objekte angeben, die man erstellt hat und wo man sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Das kann zum Beispiel für den Bereich der VG Bild-Kunst ein Bild oder Foto sein, das man zur Veröffentlichung auf der Titelseite eines Buches freigegeben hat, oder eine Grafik, die auf einer Website erscheint. Für diese Bilder muss man pro Jahr eine Meldung bei der VG Bild-Kunst einreichen, die daraus in einem für den Außenstehenden nicht nachvollziehbaren System einen Anteil errechnet, der dann in der Regel kurz vor Weihnachten ausgeschüttet wird.

Für Texte im Internet beispielsweise, die bei der VG Wort geltend gemacht werden sollen, ist der Aufwand etwas größer und ungleich geringer vergütet. Um überhaupt an der Ausschüttung teilnehmen zu können, müssen die Texte eine Mindestlänge von 1800 Zeichen aufweisen. Und wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres dann auch noch mindestens 1500 mal angesehen werden, dann erst gibt es Geld.

Betreibt man also nebenher einen Blog und hat Aussicht darauf, mit Artikeln zu bestimmten “zugkräftigen” Themen genügend Besucher anzuziehen, dann kann es wirklich lohnenswert sein, sich die Mühe zu machen und vorab die erforderlichen Zählpixel in die Artikel einzubauen, um die Zugriffe pro Artikel von der VG Wort kontrollieren zu lassen. Aufgrund dieser Messung wird dann auch entschieden, ob ein Artikel die nötige Zugriffszahl erreicht hat oder nicht. Eigene Messungen oder Counter sind nicht vorgesehen.

Auf jeden Fall stellen VG Wort mit den Zählpixeln und die einfache Meldung von Bildern, Fotos und Kunstwerken aller Art eine relativ problemlose Art dar, als Blogger und Internet-Schaffender ohne viel Aufwand etwas Geld zu verdienen.